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Bekanntmachung der Kommission zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von guter Hygienepraxis und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschließlich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen
(2022/C 355/01)
(ABl. C 355 vom 16.09.2022 S. 1)
Neufassung -Ersetzt Bek. 2016/C 278/01 - (ABl. C 278 vom 30.07.2016 S. 1)
1. Einleitung
2016 nahm die Kommission die Bekanntmachung der Kommission zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von PRPs und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschließlich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen 1 (im Weiteren "die Bekanntmachung von 2016") an. Mit der Bekanntmachung von 2016 wurde ein Leitfaden bereitgestellt, der auf dem vom ehemaligen Lebensmittel- und Veterinäramt der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Kommission nach einer Reihe von Informationsreisen ausgearbeiteten Bericht mit dem Titel "Overview Report on the State of Implementation of HACCP in the EU and Areas for Improvement" (Zusammenfassender Bericht über den Stand der Anwendung des HACCP in der EU und verbesserungswürdige Aspekte) aufbaut. Vor der Herausgabe der Bekanntmachung von 2016 war eine umfassende Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessenträger durchgeführt worden.
Seit 2016 wurde die einschlägige Gesetzgebung mehrfach überarbeitet (z.B. Einführung des Allergenmanagements und der Lebensmittelsicherheitskultur als Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 2 durch die Verordnung (EU) 2021/382 3 und internationaler Normen (z.B. die Überarbeitung der ISO 22000 4 und der allgemeinen Grundsätze für die Lebensmittelhygiene des Codex Alimentarius 5 sowie die Verabschiedung des Codex-Alimentarius-Verhaltenskodex für das Allergenmanagement im Lebensmittelbereich für Lebensmittelunternehmer 6. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte einige einschlägige wissenschaftliche Stellungnahmen 7 und im Zuge der praktischen Umsetzung der Empfehlungen wurden weitere Erfahrungen gesammelt.
Eine Überarbeitung der Bekanntmachung von 2016 wurde daher als angemessen angesehen.
Während der Vorbereitung dieser Überarbeitung veranstaltete die Kommission eine Reihe von Zusammenkünften mit Experten aus den Mitgliedstaaten, um diese Fragen zu prüfen und einen Konsens zu erzielen. Auch die Beratende Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit wurde angehört.
2. Zweck und Anwendungsbereich
Mit dem vorliegenden Leitfaden soll die Umsetzung der EU-Vorschriften zur guten Hygienepraxis (Good Hygiene Practices - GHP) und der HACCP-gestützten Verfahren im Rahmen des Managementsystems für Lebensmittelsicherheit (Food Safety Management System - FSMS) durch praktische Hinweise zu folgenden Themen erleichtert und vereinheitlicht werden:
Eine besondere Bedeutung hat die Flexibilität bei der Anwendung der GHP und der HACCP-gestützten Verfahren, wobei die Art der Tätigkeit und die Größe des Betriebes berücksichtigt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung der Kommission ersetzt die Bekanntmachung von 2016.
Dieser Leitfaden ist im Unterschied zu den in Abschnitt 4 angeführten Rechtsvorschriften nicht rechtsverbindlich. In diesem Leitfaden werden Instrumente oder Beispiele für alle Lebensmittelunternehmer beschrieben, wie die EU-Vorschriften anzuwenden sind; er kann durch sektorspezifische oder nationale Leitfäden ergänzt werden, die in bestimmten Betrieben unmittelbar anzuwenden sind. Er richtet sich an die zuständigen Behörden, um ein gemeinsames Verständnis von den Rechtsvorschriften zu schaffen, und an Lebensmittelunternehmer, um sie nach Durchführung betriebsspezifischer Anpassungen bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zu unterstützen, ungeachtet ihrer primären Verantwortung für Fragen der Lebensmittelsicherheit.
3. Begriffsbestimmungen
(Stand: 05.06.2023)
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