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Regelwerk, EU 2022, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Tätigkeitsbericht des Überwachungsausschusses des OLAF - 2021

(ABl. C 161 vom 13.04.2022 S. 1)



Mitglieder des Überwachungsausschusses des OLAF

Jan MULDER

Vorsitzender des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Ausschussmitglied seit dem 23. Januar 2017, Vorsitzender seit dem 1. März 2017

Vormaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, Niederlande

Maria Helena FAZENDA

Ausschussmitglied seit dem 23. Januar 2017

Richterin am Obersten Gerichtshof, Portugal

Grażyna STRONIKOWSKA

Ausschussmitglied seit dem 13. Juli 2016

Nationale Staatsanwaltschaft, Warschau, Polen

Staatsanwältin

Rafael MUÑOZ LÓPEZ-CARMONA

Ausschussmitglied seit dem 1. Dezember 2017

Vormaliger Leiter des Referats zur Unterstützung des obersten Rechnungsprüfers beim Büro des Sonderstaatsanwalts für die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens, Spanien

Rechnungsprüfer, Rechtsanwalt, Wirtschaftswissenschaftler

Dobrinka MIHAYLOVA

Ausschussmitglied seit dem 18. November 2020

Exekutivagentur für die Prüfung der Mittel der Europäischen Union, Bulgarien

Leiterin der Direktion Prüfung der Mittel für die Regionalpolitik

Vorwort

Das Mandat der Mitglieder des amtierenden Ausschusses endete im Jahr 2021. Ihr letztes Jahr war zweifellos sehr produktiv und erfolgreich. Es brachte einen zufriedenstellenden Abschluss der langwierigen und oft schwierigen Diskussionen, die mit dem OLAF in den letzten Jahren über das Recht des Ausschusses auf Zugang zu fallbezogenen Informationen geführt wurden. Der Ausschuss konnte damit sein fünfjähriges Mandat mit der Überzeugung abschließen, dass das zuvor in seinen Beziehungen zum OLAF nicht vorhandene gegenseitige Vertrauen und der gegenseitige Respekt in gewisser Weise wiederhergestellt worden waren.

Die Mitglieder des Ausschusses befanden sich von Beginn ihres Mandats an in einer sehr schwierigen Lage. Bezeichnend dafür war die mangelnde loyale Zusammenarbeit seitens des OLAF und seine konstante Weigerung, dem Ausschuss einen sinnvollen Zugang zu den Informationen zu gewähren, die seine Mitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben benötigen. Das langwierige konfliktreiche Umfeld, in dem der Ausschuss in den ersten Jahren seines Mandats arbeiten musste, hatte einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Erst nach der Ernennung eines neuen Generaldirektors des OLAF im August 2018 und der Annahme der geänderten OLAF-Verordnung änderte sich die Situation wesentlich. Mit der Verordnung wurde das Recht des Ausschusses auf Zugang zu allen Informationen und Dokumenten, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben als erforderlich betrachtet, gestärkt. In den vergangenen zwei Jahren gelang es dem Ausschuss, infolge der Verbesserung der Beziehungen zum OLAF eine Reihe von Stellungnahmen, die eine eingehende und detaillierte Bewertung der Untersuchungstätigkeit des OLAF enthalten, zu verabschieden. Die neuen Arbeitsvereinbarungen, die 2021 mit dem OLAF getroffen wurden, ermöglichen nun dem Ausschuss und seinem Sekretariat einen teilweise direkten Zugang zum Fallverwaltungssystem des OLAF. Es bleibt zu hoffen, dass es dadurch dem Ausschuss möglich sein wird, seine Arbeit ohne unnötige Ablenkung und im gemeinsamen Sinne eines gegenseitigen Vertrauens und einer loyalen Zusammenarbeit wahrzunehmen.

Das Jahr 2021 war auch ein entscheidendes Jahr für die Betrugsbekämpfung in der EU. Die neue geänderte OLAF-Verordnung trat im Januar in Kraft, und im Juni nahm die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Tätigkeit auf.

Auch das Jahr 2021 war von der Pandemie und ihren anhaltenden Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen für fast alle EU-Organe geprägt. Das bedeutete unter anderem, dass alle Ausschusssitzungen sowie Zusammenkünfte mit Interessenträgern online abgehalten wurden. Trotz der Einschränkungen, die dem Ausschuss aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgebürdet wurden, setzte er seine Arbeit fort und war unvermindert entschlossen, seine Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen und sein Mandat zu erfüllen. Der Ausschuss konnte seine Überwachungsaufgaben mit einem hohen Maß an Effizienz und Einsatz durchführen. Im Jahr 2021, das in der Tat sehr arbeitsreich war, richtete der Ausschuss fünf ausführliche Stellungnahmen an den Generaldirektor des OLAF, darunter eine zu den neuen Arbeitsvereinbarungen zwischen dem OLAF und der EUStA. Außerdem wurde der Ausschuss zu der ersten Phase der Überarbeitung der Leitlinien zu den Untersuchungsverfahren des OLAF konsultiert und gab Bemerkungen dazu ab. Ich möchte dem Generaldirektor des OLAF im Namen aller Mitglieder für seine offene und konstruktive Zusammenarbeit danken. Die Sekretariatsmitglieder, die unter dem Leiter des Sekretariats und oft unter schwierigen Umständen agieren, leisteten dem Ausschuss wertvolle Unterstützung. Zu guter Letzt möchte ich den neuen Mitgliedern des Überwachungsausschusses eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem OLAF und den EU-Organen während ihrer Amtszeit wünschen.

Jan MULDER

Vorsitzender des OLAF-Überwachungsausschusses

1. Der Ausschuss im Überblick

1. Der Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (im Folgenden "Ausschuss") ist ein unabhängiges Gremium, das durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 (im Folgenden "OLAF-Verordnung") eingerichtet wurde, um durch eine regelmäßige Kontrolle der Untersuchungstätigkeit des OLAF die Unabhängigkeit des OLAF zu stärken und zu gewährleisten.

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