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Durchführungsverordnung (EU) 2022/535 des Rates vom 4. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
(ABl. L 106 vom 05.04.2022 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.
(2) Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen werden.
(3) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 4. April 2022.
Anhang |
Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang II Abschnitt A (Personen) der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen:
270. Bashar Mohammad ASSI;
286. Khaldoun AL-ZOUBI.
ENDE |
(Stand: 05.04.2022)
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