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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung (EU) 2022/495 der Kommission vom 25. März 2022 betreffend die Überwachung des Vorkommens von Furan und Alkylfuranen in Lebensmitteln

(ABl. L 100 vom 28.03.2022 S. 60)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Furan und Alkylfurane, zu denen Methylfurane wie 2-Methylfuran, 3-Methylfuran und 2,5-Dimethylfuran gehören, sind Prozesskontaminanten, die sich während der thermischen Behandlung in Lebensmitteln bilden.

(2) Das Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2017 eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Risiken für die öffentliche Gesundheit angenommen, die sich aus dem Vorkommen von Furan und Methylfuranen in Lebensmitteln ergeben 1. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die derzeitige Höhe der Exposition gegenüber Furan auf eine Gesundheitsgefährdung hindeutet. In Bezug auf Methylfurane wurde in der Stellungnahme der Schluss gezogen, dass diese in beträchtlichem Maße zur Gesamtexposition gegenüber Furan und Alkylfuranen beitragen können und damit die Gesundheitsgefährdung erhöhen. Da jedoch Daten zum Vorkommen von Methylfuranen in Lebensmitteln fehlen, hat die EFSa die Erhebung zusätzlicher Daten in diesem Bereich empfohlen. Berichten zufolge kommen Furan und Alkylfurane insbesondere in Kaffee, Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern, verzehrfertigen Suppen, Chips auf Kartoffelbasis, Fruchtsäften, Frühstückscerealien, Keksen, Kräckern und Knäckebrot vor.

(3) 2-Methylfuran und 3-Methylfuran lassen sich mit den derzeit verfügbaren Analysemethoden zuverlässig quantifizieren, während an der zuverlässigen Analyse auf 2,5-Dimethylfuran noch weiter gearbeitet werden muss. Wenn die angewandte Analysemethode es ermöglicht, wäre es jedoch angezeigt, die Analyse auf und Quantifizierung von 2,5-Dimethylfuran vorzunehmen und die Daten zu melden.

(4) Zudem wurde in der wissenschaftlichen Literatur kürzlich auf das Auftreten von Lebensmittelkontaminanten hingewiesen, die mit anderen Alkylfuranen als Methylfuranen in Verbindung stehen, wie 2-Pentylfuran und 2-Ethylfuran. Daher wäre es angezeigt, die Analyse auf und Quantifizierung dieser zusätzlichen Alkylfurane (die keine Methylfurane sind) vorzunehmen, vorausgesetzt, dass die Zuverlässigkeit der Analysemethode für diesen Zweck gegeben ist.

(5) Die Ergebnisse der Überwachung auf Furan und Alkylfurane müssen zuverlässig und vergleichbar sein. Daher ist es angezeigt, Anweisungen für die Probenahme und Kriterien für die Analyseleistung festzulegen.

(6) Die EFSa wurde von der Europäischen Kommission damit beauftragt, alle verfügbaren Daten zum Vorkommen chemischer Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln zu sammeln. Diese Daten fließen in die wissenschaftlichen Stellungnahmen und Berichte der EFSa zu Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln ein.

(7) Folglich sollte empfohlen werden, dass Furan und Alkylfurane in Lebensmitteln überwacht und die Daten an die EFSa gemeldet werden

- hat folgende Empfehlung abgegeben:

(1) Die Mitgliedstaaten sollten unter aktiver Beteiligung der Lebensmittelunternehmer Furan, 2-Methylfuran und 3-Methylfuran in Lebensmitteln, insbesondere in Kaffee, Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern (einschließlich Säuglings- und Kleinkindernahrung in Behältern, Tuben und Beuteln), verzehrfertigen Suppen, Chips auf Kartoffelbasis, Fruchtsäften, Frühstückscerealien, Keksen, Kräckern und Knäckebrot überwachen.

(2) Um sicherzustellen, dass die Proben repräsentativ sind, sollten die Mitgliedstaaten die in Teil B des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission 2 festgelegten Probenahmeverfahren anwenden. Die Lebensmittelunternehmer sollten sich ebenfalls an dieses Probenahmeverfahren oder an ein gleichwertiges Probenahmeverfahren halten, um die Repräsentativität der Probe zu gewährleisten.

(3) Bei der Analyse auf Furan, 2-Methylfuran und 3-Methylfuran in Kaffee und Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern sollten Mitgliedstaaten und Futtermittelunternehmer eine Methode anwenden, die den folgenden Kriterien genügt:

Parameter Kriterium
Spezifizität frei von Matrix- oder spektralen Interferenzen
Feldblindwert unter der Nachweisgrenze (LOD)
Wiederholbarkeit (RSDr) 0,66-fache RSDR gemäß der (geänderten) Horwitz-Gleichung
Reproduzierbarkeit (RSDR) gemäß der (geänderten) Horwitz-Gleichung
Wiederfindungsrate 80-110 %
Nachweisgrenze (LOD) drei Zehntel der LOQ
Quantifizierungsgrenze (LOQ) für Kaffee: nicht mehr als 20 μg/kg
für Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern: 5 μg/kg

Bei der Analyse auf Furan in anderen Lebensmitteln als Kaffee und Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern sollten Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmer eine Methode anwenden, die diesen Kriterien genügt, und die Quantifizierungsgrenze (LOQ) sollte nicht mehr als 5 μg/kg betragen.

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(Stand: 29.03.2022)

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