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Regelwerk, EU 2022, Energienutzung - EU Bund

Beschluss (EU) 2022/258 der Kommission vom 21. Februar 2022 über die Ausnahme der Hellenischen Republik von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Kreta

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1140)
(Nur der griechische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 42 vom 23.02.2022 S. 92)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt 1, insbesondere auf Artikel 64,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU 2, insbesondere auf Artikel 66,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Verfahren

(1) Am 3. Juni 2021 hat die Hellenische Republik ("Griechenland") für die Insel Kreta einen Antrag auf eine Ausnahme ("Antrag") gemäß Artikel 64 der Verordnung (EU) 2019/943 und Artikel 66 der Richtlinie (EU) 2019/944 übermittelt. In dem Antrag wird um eine zeitlich begrenzte Ausnahme von Artikel 6, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absätze 1 und 4 sowie den Artikeln 9, 10, 11 und 13 der Verordnung (EU) 2019/943 und von Artikel 40 Absätze 4 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/944 bis zum 31. Dezember 2023 gebeten.

(2) Am 1. Juli 2021 veröffentlichte die Kommission den Antrag auf ihrer Website 3 und forderte die Mitgliedstaaten und Interessenträger auf, bis zum 12. August 2021 Stellung zu nehmen.

2. Die Insel Kreta

(3) Die griechische Insel Kreta liegt im Mittelmeer, südlich des kontinental-griechischen Festlands. Bis zum 3. Juli 2021 verfügte sie über ein autonomes Stromnetz, das nicht an das nationale Kontinentalstromnetz angebunden war.

(4) Laut Beschluss 2014/536/EU der Kommission 4, welcher Griechenland die Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 5 gewährte, war Kreta als kleines, isoliertes Netz im Sinne von Artikel 2 Nummer 42 der Richtlinie (EU) 2019/944 einzustufen. Hochspannungsanlagen auf Kreta stehen im Eigentum der Public Power Cooperation S.A. ("PPC S.A.") und werden vom Verteilernetzbetreiber ("HEDNO S.A.") betrieben. Da Kreta nicht an das Festland angeschlossen war, konnte Kreta nicht an den griechischen Day-Ahead-, Intraday- und Regelreservemärkten teilnehmen, die im November 2020 eröffnet wurden.

(5) Gemäß Artikel 4 des Beschlusses der Kommission 2014/536/EU gelten die vorgesehenen Ausnahmen für kleine, isolierte Netze und isolierte Kleinstnetze nicht mehr, sobald sie an das Verbundnetz angeschlossen sind. Unabhängig davon beendeten die griechischen Behörden die in dem Beschluss gewährten Ausnahmen für Kreta mit dem 1. Januar 2017 6.

Das Stromnetz

(6) Griechenland hat den Netzanschluss Kretas an das kontinentale Stromsystem priorisiert, um eine sichere und zuverlässige Stromversorgung für Kreta zu gewährleisten. Genauer gesagt soll der Netzanschluss Kretas, wie von der griechischen Regulierungsbehörde ("RAE") im Rahmen des Zehnjahres-Netzentwicklungsplans für die Zeiträume 2017 bis 2026, 2018 bis 2027 und 2019 bis 2028 in zwei Phasen erfolgen.

(7) Die erste Phase ("Phase I") betrifft den Netzanschluss des westlichen Teils Kretas (Präfektur Chania) an die Halbinsel Peloponnes mittels HLK-Leitungen, was einer Nennübertragungskapazität von circa 150 MW entspricht. Daher wird mit Abschluss von Phase I voraussichtlich nur ein Teil des Strombedarfs auf Kreta gedeckt (etwa ein Drittel des Stromverbrauchs auf Kreta, d. h. 710 MW Spitzen- und 3 TWh Jahresverbrauch) und Kreta nicht als vollständig angeschlossener Teil in das griechische Stromsystem integriert. Es wird davon ausgegangen, dass die Verbindungsleitung zwischen dem kontinentalen Stromsystem und Kreta mit maximaler oder beinahe maximaler Kapazität betrieben wird, da ihre Kapazität den Bedarf Kretas nicht vollständig deckt und der Strom aufgrund der niedrigeren Erzeugungskosten aus dem Verbundnetz des Festlands nach Kreta importiert wird. Das Projekt befindet sich seit dem 3. Juli 2021 7 im Testbetrieb und seit dem 1. November 2021 8 im kommerziellen Betrieb.

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(Stand: 23.02.2022)

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