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Regelwerk, EU 2021, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2291 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 458 vom 22.12.2021 S. 494)



Hinweis: s. Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.

(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 2 sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. - im Fall von Aquakulturtieren - Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.

(3) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission 3 werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.

(4) Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.

(5) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Barrow upon Soar, Charnwood, Leicestershire in England und wurde am 30. November 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

(6) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Thirsk, Hambleton, North Yorkshire in England, in der Nähe von Tutbury, East Staffordshire, Staffordshire in England und in der Nähe von Leominster, North Herefordshire, Herefordshire in England und wurden am 2. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.

(7) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Gretna, Dumfriesshire, Dumfries und Galloway in Schottland, in der Nähe von Crickhowell, Powys in Wales und in der Nähe von Richmond, Richmondshire, North Yorkshire in England und wurden am 3. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.

(8) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Newent, Forest of Dean, Gloucestershire in England und in einem neuen Betrieb in der Nähe von Thirsk, Hambleton, North Yorkshire in England und wurden am 5. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.

(9) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Barrow upon Soar, Charnwood, Leicestershire in England und wurde am 6. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

(10) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in einem neuen Betrieb in der Nähe von Barrow upon Soar, Charnwood, Leicestershire in England und in der Nähe von Pocklington, East Yorkshire, East Riding of Yorkshire in England und wurden am 7. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.

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(Stand: 08.12.2022)

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