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Durchführungsverordnung (EU) 2021/1983 des Rates vom 15. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
(ABl. LI 402 vom 15.11.2021 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.
(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Veränderungen auf Ebene der syrischen Regierung sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden. Die Angaben zu fünf Personen, die bereits in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgelistet sind, sollten ferner auf den neuesten Stand gebracht werden.
(3) Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 15. November 2021.
Anhang |
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:
1. Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A ("Personen") aufgenommen:
=> zurPDF
2. Die folgenden Einträge in Abschnitt A ("Personen") erhalten folgende Fassung:
=> zurPDF
ENDE |
(Stand: 29.11.2021)
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