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Regelwerk, EU 2021, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1384 der Kommission vom 13. August 2021 über den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative "ReturnthePlastics: a Citizen's Initiative to implement an EU-wide deposit-system to recycle plastic bottles" gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5953)
(Nur der englische Text ist verbindlich)

(ABl. L 300 vom 24.08.2021 S. 2)



s.a.: Liste - betreffend / über den Antrag... der VO (EU) 2019/788

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative 1, insbesondere auf Artikel 6 Absätze 2 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative "ReturnthePlastics: a Citizen's Initiative to implement an EU-wide deposit-system to recycle plastic bottles" wurde der Kommission am 2. Juli 2021 vorgelegt.

(2) Die Ziele der Initiative sind wie folgt angegeben: "1) Einführung eines EU-weiten Pfandsystems für das Recycling von Plastikflaschen; 2) Anreize schaffen, damit alle EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Supermärkte (bzw. Supermarktketten), die Plastikflaschen verkaufen, Leergutautomaten für das Recycling von Kunststoffflaschen aufstellen, die vom Verbraucher gekauft und verwendet wurden; 3) Entrichtung einer Kunststoffabgabe für das Recycling- und Pfandsystem der Plastikflaschen durch die Plastikflaschenhersteller (im Einklang mit dem Verursacherprinzip)."

(3) Im Anhang werden die Themen, Hintergründe und Ziele der Initiative im Einzelnen beschrieben. Insbesondere wird darin der Vorschlag der Initiative erläutert, eine "EU-Richtlinie für ein Pfandsystem" zu erlassen, die vorsieht, dass Verbraucher ihre Plastikflaschen problemlos an die Supermärkte zurückgeben können, in denen sie gekauft wurden", wobei ein Pfand von 0,15 EUR pro Flasche vorgeschlagen wird. Ein solches System sei nötig, weil Plastikflaschen zu den am meisten verwendeten Kunststoffartikeln gehörten und nicht unter das Einwegkunststoffverbot fielen. Schließlich heißt es im Anhang, dass das Ziel darin besteht, das Recycling-System für Kunststoffflaschen #ReturnthePlastics bis zur Klimakonferenz COP26, die vom 1. bis 12. November 2021 stattfindet, bereits in fünf Mitgliedstaaten eingeführt zu haben und später auf die gesamte Union auszuweiten.

(4) Soweit die Initiative auf die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt, den Schutz der menschlichen Gesundheit und eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen abzielt, ist die Kommission befugt, einen Vorschlag für einen Rechtsakt auf der Grundlage von Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags vorzulegen.

(5) Soweit Unterschiede zwischen nationalen Vorschriften bestehen, die geeignet sind, Handelshemmnisse zu schaffen, die Grundfreiheiten zu behindern und sich somit unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts auszuwirken oder erhebliche Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen, ist die Kommission befugt, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten vorzulegen, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts auf der Grundlage von Artikel 114 des Vertrags zum Gegenstand haben.

(6) Somit liegt kein Teil der Initiative offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.

(7) Diese Schlussfolgerung greift der Beurteilung der Frage, ob die konkreten tatsächlichen und materiellen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Kommission, einschließlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in diesem Fall erfüllt sind, nicht vor.

(8) Die Organisatorengruppe hat geeignete Nachweise dafür vorgelegt, dass sie die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt und die Kontaktpersonen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung benannt.

(9) Die Initiative ist weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben sind, oder gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte.

(10) Die Initiative "ReturnthePlastics: a Citizen's Initiative to implement an EU-wide deposit-system to recycle plastic bottles" sollte daher registriert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Europäische Bürgerinitiative "ReturnthePlastics: a Citizen's Initiative to implement an EU-wide deposit-system to recycle plastic bottles" wird registriert.

Artikel 2

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(Stand: 04.10.2021)

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