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Regelwerk, EU 2021, Naturschutz / Lebensmittel - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1189 der Kommission vom 7. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material besonderer Gattungen oder Arten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 258 vom 20.07.2021 S. 18;
VO (EU) 2022/923 - ABl. L 160 vom 15.06.2022 S. 28 *)



Die Änderung betrifft nicht die deutsche Fassung

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 38 Absatz 8 Buchstabe a Ziffer ii,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2018/848 gestattet es Unternehmern, Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material in Verkehr zu bringen, ohne die Anforderungen an die Eintragung und an die Zertifizierungskategorien von Vorstufenmaterial, Basismaterial und zertifiziertem Material oder die Qualitäts-, Gesundheits- und Identitätsanforderungen an CAC-, Standard- oder kommerzielle Kategorien gemäß den Richtlinien 66/401/EWG 2, 66/402/EWG 3, 68/193/EWG 4, 98/56/EG 5, 2002/53/EG 6, 2002/54/EG 7, 2002/55/EG 8, 2002/56/EG 9, 2002/57/EG 10, 2008/72/EG 11 und 2008/90/EG des Rates 12 oder den nach diesen Richtlinien erlassenen Rechtsakten zu erfüllen. Sie besagt außerdem, dass die Vermarktung den von der Kommission festgelegten harmonisierten Anforderungen entsprechen sollte.

(2) Um den Bedürfnissen von Unternehmern und Verbrauchern von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material hinsichtlich der Identität, Gesundheit und Qualität dieses Materials nachzukommen, sollten Vorschriften über die Beschreibung, die Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualität von Saatgutpartien, einschließlich der Identität, der technischen Reinheit, der Keimfähigkeit und der gesundheitlichen Qualität, die Verpackung und Kennzeichnung des Pflanzenvermehrungsmaterials aus ökologischem/biologischem heterogenem Material und gegebenenfalls die Erhaltung dieses Materials durch die Unternehmer sowie die Aufzeichnungen, die von diesen Unternehmern aufzubewahren sind, festgelegt werden.

(3) Um die Anpassung von ökologischem/biologischem heterogenem Material an unterschiedliche agrarökologische Bedingungen zu fördern, sollte die Übertragung begrenzter Mengen von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material für die Zwecke der Erforschung und Entwicklung dieses Materials von den Anforderungen der vorliegenden Verordnung ausgenommen werden.

(4) Ferner sollten spezifische Kriterien und Bedingungen für die Durchführung amtlicher Kontrollen festgelegt werden, um die Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs sowie die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Kontrollen bei Unternehmern, die Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material vermarkten, sicherzustellen.

(5) Ökologisches/biologisches heterogenes Material ist gekennzeichnet durch seine hohe phänotypische und genetische Vielfalt und seine Dynamik bei der Weiterentwicklung und Anpassung an bestimmte Wachstumsbedingungen. Im Gegensatz zu Saatgutmischungen, die jährlich auf der Grundlage von Sorten neu erstellt werden, oder synthetischen Sorten, die durch Kreuzung einer festgelegten Gruppe von Elternmaterialien erzeugt werden, die wiederholt kreuzbestäubt werden, um eine stabile Population zu rekonstruieren, oder zu Erhaltungs- und Amateursorten, einschließlich Landsorten gemäß der Richtlinie 2008/62/EG der Kommission 13 und der Richtlinie 2009/145/EG der Kommission 14, soll sich ökologisches/biologisches heterogenes Material aufgrund wiederholter natürlicher und menschlicher Auslese an verschiedene biotische und abiotische Stressfaktoren anpassen und sich daher im Laufe der Zeit verändern.

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(Stand: 21.06.2022)

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