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Regelwerk, EU 2021, Natur/Pflanzenschutz - EU Bund

Beschluss (EU) 2021/1102 des Rates vom 28. Juni 2021 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung über die Lage der Union und ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Einführung, Bewertung, Herstellung, Inverkehrbringen und Einsatz von wirbellosen biologischen Bekämpfungsmitteln im Gebiet der Union sowie, falls dies angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen ist, einen Vorschlag vorzulegen

(ABl. L 238 vom 06.07.2021 S. 81)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 241,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Biologische Bekämpfungsmittel sind natürliche Feinde, Antagonisten oder Konkurrenten oder andere Organismen, die direkt oder indirekt zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen, einschließlich Quarantäneschädlingen eingesetzt werden, indem sie deren Vektoren, Unkräuter und invasive gebietsfremde Pflanzen bekämpfen.

(2) Dieser Beschluss gilt nur für wirbellose biologische Bekämpfungsmittel wie Insekten, einschließlich männlicher steriler Insekten, Milben- und Nematodenarten.

(3) Die Mitgliedstaaten haben sehr unterschiedliche Ansätze zur Freisetzung, Bewertung und Verbringung von biologischen Bekämpfungsmitteln und wenden dabei sehr unterschiedliche Arten von Vorschriften an. Biologische Bekämpfungsmittel kennen jedoch keine Grenzen und können sich über die Gebiete hinaus verbreiten, in denen sie absichtlich freigesetzt wurden, um Pflanzenschädlinge, Unkräuter und invasive gebietsfremde Pflanzen zu bekämpfen.

(4) Die häufig bei der Erzeugung in Gewächshäusern verwendeten biologischen Bekämpfungsmittel spielen in der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, konkret bei der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes und des ökologischen/biologischen Landbaus, eine immer wichtigere Rolle. Nachhaltige Landwirtschaftssysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zum Übergang der Union zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen, der in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Eine Strategie "Vom Hof auf den Tisch" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem" und in der Mitteilung der Kommission über einen "Europäischen Grünen Deal" vorgestellt wurde und der auch durch die künftige Gemeinsame Agrarpolitik unterstützt wird. In diesem Zusammenhang trägt der Einsatz von biologischen Bekämpfungsmitteln dazu bei, die Abhängigkeit von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verringern.

(5) Die Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 zielt darauf ab, die Union vor der Einschleppung neuer Schädlinge zu schützen und gleichzeitig bestehende Schädlinge wirksamer zu bekämpfen. Bei der in jener Verordnung enthaltenen Pflanzenschutzpolitik liegt der Schwerpunkt insbesondere auf dem Screening auf neue Pflanzenschädlinge weltweit, der Verhinderung des Eindringens solcher Pflanzenschädlinge in das Gebiet der Union und, falls sie eingeschleppt wurden, ihrer Früherkennung und Tilgung.

(6) Das Eindringen, die Ansiedlung und die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen kann die Nachhaltigkeit von Landwirtschaft, Wälder, die natürliche Umwelt, biologische Vielfalt und Ökosysteme gefährden. Welthandel, Personenverkehr, Klimawandel und extreme Wetterphänomene erhöhen die Prävalenz von Schädlingen und Pflanzengesundheitsrisiken. Neue exotische Schädlingsarten sind außerdem eine Bedrohung für die bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Produktionssysteme der Union sowie für die heimische Flora und Fauna. Die Einführung eines natürlichen Feinds aus der Region, aus der der Schädling stammt, kann zu einer geeigneten Bekämpfungsstrategie beitragen, aber auch Risiken für die heimische Flora und Fauna bergen. Daher muss vor der Einführung von biologischen Bekämpfungsmitteln eine wissenschaftliche Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die Pflanzengesundheit und die biologische Vielfalt, einschließlich möglicher unerwünschter Auswirkungen auf Nichtzielarten, Ökosysteme und die biologische Vielfalt im Allgemeinen, unter Verwendung einer Standardmethodik vorgenommen werden.

(7) Angesichts der gestiegenen Nachfrage durch Landwirte, Verantwortliche für Grünflächen und Gärtner, die ihre Abhängigkeit von chemischen Pflanzenschutzmitteln verringern wollen, ist festzuhalten, dass die Verwendung von biologischen Bekämpfungsmitteln zugenommen hat.

(8) Internationale Organisationen, insbesondere die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen durch das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (International Plant Protection Convention, IPPC) und die Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum (European and Mediterranean Plant Protection Organisation, EPPO), haben internationale Pflanzenschutznormen und Leitlinien für die sichere Verwendung von biologischen Bekämpfungsmitteln entwickelt und spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Standards für Risikoanalyse und Forschung.

(9) Hersteller von biologischen Bekämpfungsmitteln, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), bieten innovative und spezifische Lösungen für den Pflanzenschutz an. Die Qualitätskontrolle von biologischen Bekämpfungsmitteln ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, ihre Sicherheit und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

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(Stand: 16.08.2021)

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