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Durchführungsverordnung (EU) 2021/848 des Rates vom 27. Mai 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
(ABl. L 188 vom 28.05.2021 S. 18, ber. L 224 S. 45)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.
(2) Nach Überprüfung der Maßnahmen in der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollten die Einträge zu 25 natürlichen Personen und drei Organisationen in der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen auf den neuesten Stand gebracht werden.
(3) Die Einträge zu fünf verstorbenen Personen sollten von der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen werden.
(4) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 27. Mai 2021.
Anhang |
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:
1.In Abschnitt A ("Personen") werden folgende Einträge gestrichen:
115. General Ali Habib MAHMOUD;
153. Waleed AL MO'ALLEM;
180. Ahmad AL-QADRI;
274. Nader QALEI;
281. Mohammad Maen Zein Jazba AL-ABIDIN.
2.Die folgenden Einträge ersetzen die entsprechenden Einträge in der Liste in Abschnitt A ("Personen"):
=> zurPDF
3.Die folgenden Einträge ersetzen die entsprechenden Einträge in der Liste in Abschnitt B ("Organisation):
=> zurPDF
ENDE |
(Stand: 29.11.2021)
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