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Regelwerk, EU 2021, Wasser - EU Bund

Empfehlung (EU) 2021/472 der Kommission vom 17. März 2021 über einen gemeinsamen Ansatz zur Einführung einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 und seinen Varianten im Abwasser in der EU

(ABl. L 98 vom 19.03.2021 S. 3)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 168 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 1 fällt die "Festlegung der Gesundheitspolitik" sowie die "Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung" in die Verantwortung der Mitgliedstaaten. Daher sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, unter Berücksichtigung ihrer epidemiologischen und sozialen Lage über Strategien zur Nachverfolgung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus in ihrer Bevölkerung zu entscheiden.

(2) Wie am 11. November 2020 2 angekündigt, beabsichtigt die Kommission, die Einrichtung einer Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (Health Emergency Preparedness and Response Authority - HERA) vorzuschlagen, die die Vorsorge- und Reaktionsfähigkeit der Union im Hinblick auf neue und aufkommende grenzüberschreitende Gefahren für die menschliche Gesundheit stärken wird. Aufgabe dieser Behörde wird es sein, die Union und ihre Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, im Fall einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit rasch die fortschrittlichsten medizinischen und sonstigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, indem sie die gesamte Wertschöpfungskette von der Konzipierung bis zur Verteilung und Nutzung abdeckt.

(3) In diesem Jahr leitet die Kommission mehrere vorbereitende Maßnahmen ein, die die Grundlage für HERa bilden werden und als Blaupause für die langfristige Vorbereitung der Union auf Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit dienen sollen. Am 17. Februar 2021 nahm die Kommission einen europäischen Plan zur Vorsorge gegen biologische Gefahren, den "HERA-Inkubator", an, in dem ein Vorschlag für Sofortmaßnahmen zur Vorbereitung Europas auf die zunehmende Bedrohung durch SARS-CoV-2-Varianten enthalten ist 3.

(4) Neue Virusvarianten entwickeln sich und breiten sich in Europa und der ganzen Welt aus. Die höhere Übertragbarkeit und Wahrscheinlichkeit einiger dieser Varianten, schwerwiegendere Krankheiten auszulösen, stellen eine Bedrohung für unsere Reaktionsfähigkeit auf das Virus dar. Daher ist es wichtig, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um diese Varianten so schnell wie möglich zu erkennen und angemessen und zeitnah darauf reagieren zu können.

(5) Einer der Maßnahmenbereiche, auf die sich der HERA-Inkubator konzentrieren soll, ist der rasche Nachweis aktueller und künftiger bedenklicher SARS-CoV-2-Varianten. Die Erfahrungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich haben gezeigt, dass die Überwachung des im Abwasser nachweisbaren SARS-CoV-2-Virus und seiner Varianten eine kostengünstige, schnelle und zuverlässige Informationsquelle über die Ausbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung darstellen kann und dass solche Analysen einen wertvollen Beitrag zu einer verstärkten genomischen und epidemiologischen Überwachung leisten können.

(6) Die Abwasserüberwachung sollte als ergänzender und unabhängiger Ansatz für die COVID-19-Überwachung und -Teststrategien betrachtet werden. Wie in der Empfehlung der Kommission vom 28. Oktober 2020 zu den COVID-19-Teststrategien, einschließlich des Einsatzes von Antigen-Schnelltests 4 hervorgehoben wurde, sind wirksame Teststrategien und ausreichende Testkapazitäten wesentliche Aspekte der Vorbereitung und Reaktion auf COVID-19. Ebenso wurde in den Mitteilungen der Kommission vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel "COVID-19 - sicher durch den Winter" 5 und vom 19. Januar 2021 mit dem Titel "Gemeinsam gegen COVID-19" 6 betont, dass Tests nach wie vor ein entscheidendes Instrument für die Überwachung, Abschwächung und Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind. Aus diesem Grund und um neuen Varianten Rechnung zu tragen, müssen die nationalen Teststrategien, die im Rahmen der Gesamtstrategien zur Bekämpfung von COVID-19 von zentraler Bedeutung sind, dringend aktualisiert werden. Im Zusammenhang mit der anhaltenden COVID-19-Pandemie kann die Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser wichtige ergänzende und unabhängige Informationen für die Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit liefern. Daher muss die Abwasserüberwachung systematischer in die nationalen Teststrategien für den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus einbezogen werden.

(7) Am 30. November 2020 veranstaltete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Expertenkonsultation zu den Erfordernissen der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser 7. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser wichtige ergänzende und unabhängige Informationen für die Gesundheitsbehörden liefern kann. Sie ersetzt jedoch nicht die bestehenden COVID-19-Testkonzepte und -strategien. Die Abwasserüberwachung ist ein Instrument zur Beobachtung von Trends, aber bietet keine allumfassenden Lösungen, die Schlussfolgerungen über die Prävalenz von COVID-19 in der Bevölkerung zulassen. Sie kann in verschiedenen Phasen einer Epidemie unterschiedlichen Zwecken dienen.

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(Stand: 05.04.2021)

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