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Regelwerk, EU 2021, Arbeitsschutz - EU Bund

Empfehlung (EU) 2021/402 der Kommission vom 4. März 2021 zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise

(ABl. L 80 vom 08.03.2021 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Ausbruch von COVID-19 und die zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und zur Rettung von Menschenleben erforderlichen außergewöhnlichen Maßnahmen haben in der Europäischen Union einen schweren und anhaltenden wirtschaftlichen Schock verursacht. Im dritten Quartal 2020 war das BIP der EU fast 4,2 % niedriger als im gleichen Quartal des Vorjahres. Ab der zweiten Jahreshälfte 2020 gab es zwar einen starken Aufschwung, jedoch keine vollständige Erholung. Der Wiederanstieg der Infektionen dürfte zu einem moderaten Rückgang führen und die Erholung bis ins zweite Halbjahr 2021 verzögern 1.

(2) Die politische Reaktion auf die COVID-19-Pandemie sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene hat wesentlich dazu beigetragen, die sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu begrenzen. Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen haben bislang geholfen, den Anstieg der Arbeitslosigkeit im Verhältnis zum Rückgang der Wirtschaftstätigkeit einzudämmen. EU-weit stieg die Arbeitslosenquote zwischen dem ersten und dem dritten Quartal 2020 um weniger als einen Prozentpunkt. In die politischen Maßnahmen fließen flexible Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Rahmen der Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII 2 und CRII Plus 3) und aus dem Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) 4.

(3) Mit Blick auf die Zukunft werden krisenbedingte Veränderungen im Konsumverhalten sowie der ökologische und der digitale Wandel in Verbindung mit dem europäischen Grünen Deal 5 und der europäischen Digitalstrategie 6 unsere Volkswirtschaften umgestalten. Einige Branchen werden sich möglicherweise noch eine Zeit lang nicht vollständig oder gar nicht erholen, und Unternehmen könnten aufgrund der Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten 7. Während der europäische Grüne Deal unseren Weg zu einem Aufschwung ebnet und der Übergang zu einer grüneren Wirtschaft bis 2050 EU-weit bis zu 2 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze schaffen dürfte 8, besteht jedoch die Gefahr, dass Arbeitsplätze in bestimmten Branchen und Regionen wegfallen. Diese Entwicklungen könnten kurzfristig zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen, und die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze kann je nach Wirtschaftsprognose und Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte einige Zeit dauern. Steigende Arbeitslosigkeit und zunehmende Nichterwerbstätigkeit würden zu einem Verlust von Kompetenzen führen, was sich negativ auf Einzelne und die Wirtschaft insgesamt auswirken könnte. Ohne wirksame Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass sich die Arbeitslosigkeit verfestigt.

(4) Ohne angemessene politische Maßnahmen zahlen junge Menschen wahrscheinlich den höchsten Preis. Die Jugendarbeitslosenquote ist zwischen dem ersten und dem dritten Quartal 2020 um das Dreifache der allgemeinen Arbeitslosenquote angestiegen 9. Ein verzögerter Eintritt in den Arbeitsmarkt könnte diese Generation für die kommenden Jahre prägen.

(5) Die Krise dürfte sich auch negativ auf die Arbeitsmarktsituation von Gruppen auswirken, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden oder unterrepräsentiert sind, darunter Frauen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen, Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten, LGBTIQ-Personen, Roma und andere ethnische oder rassische Minderheiten, die besonders von Ausgrenzung oder Diskriminierung bedroht sind, sowie Personen mit Migrationshintergrund. Während die durchschnittliche Beschäftigungsquote von Frauen in der EU heute zwar höher ist als je zuvor, sehen sich dennoch viele Frauen nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und dort verbleiben wollen; die Beschäftigungsquoten von Frauen sollten verbessert werden 10.

(6) Es ist ein strategischer Ansatz auf EU- und nationaler Ebene notwendig, um schrittweise von den im Zusammenhang mit der Pandemie ergriffenen Sofortmaßnahmen zu jenen Maßnahmen überzugehen, die für eine leichtere Umverteilung von Arbeit und Kapital im Zuge des Wiederaufbaus erforderlich sind. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam handeln, um eine dynamische, beschäftigungsintensive und inklusive Erholung zu fördern sowie den ökologischen und den digitalen Wandel auf dem europäischen Arbeitsmarkt voranzutreiben. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Risiken gerichtet werden, die entstehen könnten, wenn Notfallmaßnahmen schrittweise eingestellt werden, ohne dass während der Erholung neue wirksame Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitskräfte und Unternehmen ergriffen wurden.

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(Stand: 05.04.2021)

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