Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) 2021/29 des Rates vom 15. Januar 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
(ABl. LI 12 vom 15.01.2021 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.
(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht seiner jüngsten Ernennung zum Außenminister sollte Faisal MEKDAD in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden.
(3) Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 15. Januar 2021.
Anhang |
Der folgende Eintrag wird in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"311. | Faisal MEKDAD (alias Fayçal, al-Mekdad, Meqdad, al-Meqdad) |
Geburtsdatum: 1954; Geburtsort: Ghasm, Gouvernement Daraa, Syrien; Geschlecht: männlich |
Außenminister. Im November 2020 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
15.1.2021" |
ENDE |
(Stand: 05.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion