umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (4)

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6A225 Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 µs.

Anmerkung: Nummer 6A225 erfasst auch Geschwindigkeitsinterferometer wie VISAR (Velocity Interferometer Systems for Any Reflector), DLI (Doppler Laser Interferometer) und PDV (Photonic Doppler Velocimeter), auch bezeichnet als Het-V (Heterodyne Velocimeter).

6A226 Drucksensoren wie folgt:

  1. Schock-Druckmessgeräte zum Messen von Drücken über 10 GPa, einschließlich Messgeräten aus Manganin, Ytterbium und Polyvinylidenfluorid (PVDF)/Polyvinyldifluorid (PVF2),
  2. Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa.

6B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

6B002 Masken oder Reticles, besonders konstruiert für von den Unternummern 6A002.a.1.b oder 6A002.a.1.d erfasste optische Sensoren.

6B004 optische Ausrüstung wie folgt:

  1. Ausrüstung zur Messung des absoluten Reflexionsgrads mit einer "Genauigkeit" von besser/gleich 0,1 % des tatsächlichen Reflexionsgrads,
  2. Ausrüstung, mit Ausnahme von Ausrüstung zur optischen Vermessung des Oberflächenstreueffekts, mit einem Messfenster größer als 10 cm, besonders konstruiert für die berührungslose Vermessung von nichtplanaren Oberflächen mit einer "Genauigkeit" von kleiner (besser) als 2 nm bezogen auf das Referenzprofil.
Anmerkung: Nummer 6B004 erfasst nicht Mikroskope.

6B007 Ausrüstung für die Herstellung, Justierung und Kalibrierung von Landgravimetern mit einer statischen "Genauigkeit" besser als 0,1 mGal.

6B008 Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 6B108.

6B108 Messsysteme, die nicht von Nummer 6B008 erfasst werden, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für 'Flugkörper' und 'Flugkörper'-Subsysteme.

Technische Anmerkung:

'Flugkörper' im Sinne von Nummer 6B108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

6C Werkstoffe und Materialien

6C002 Optische Sensormaterialien wie folgt:

  1. Tellur (Te) mit einem Reinheitsgrad von 99,9995 % oder größer,
  2. Einkristalle (einschließlich epitaktischer Wafer) aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien:
    1. Cadmiumzinktellurid (CdZnTe) mit einem Zinkgehalt, ermittelt durch 'Molenbruch', von weniger als 6 %,
    2. Cadmiumtellurid (CdTe) jeden Reinheitsgradesoder
    3. Quecksilbercadmiumtellurid (HgCdTe) jeden Reinheitsgrades.
    Technische Anmerkung:

    Der 'Molenbruch' ist definiert als das Verhältnis der Mole von ZnTe zur Summe der Mole von CdTe und ZnTe, die im Kristall vorhanden sind.

6C004 Optische Materialien wie folgt:

  1. durch CVD-Verfahren mit Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) bedampfte "Substratrohlinge" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Volumen größer als 100 cm3oder
    2. Durchmesser größer als 80 mm und mit einer Dicke größer/gleich 20 mm,
  2. elektrooptische Materialien und Materialien für nichtlineare Optik, wie folgt:
    1. Kaliumtitanarsenat (KTA) (CAS-Nr. 59400-80-5),
    2. Silbergalliumselenid (AgGaSe2, auch als AGSE bezeichnet) (CAS-Nr. 12002-67-4),
    3. Thalliumarsenselenid (Tl3AsSe3, auch als TAS bezeichnet) (CAS-Nr. 16142-89-5),
    4. Zinkgermaniumphosphid (ZnGeP2, auch als ZGP bezeichnet, Zinkgermaniumbiphosphid oder Zinkgermaniumdiphosphid)oder
    5. Galliumselenid (GaSe) (CAS-Nr. 12024-11-2),
  3. Materialien für nichtlineare Optik, die nicht von Unternummer 6C004b erfasst werden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. dynamische (auch bezeichnet als nichtstationär), nichtlineare Suszeptibilität dritter Ordnung (c(3), chi 3) von 10-6 m2/V2 oder mehrund
      2. Ansprechzeit kleiner als 1 ms,oder
    2. nichtlineare Suszeptibilität zweiter Ordnung (c(2), chi 2) von 3,3 × 10-11 m/V oder mehr,
  4. "Substratrohlinge" aus abgeschiedenem Siliziumcarbid oder Be/Be mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge größer als 300 mm,
  5. optisches Glas einschließlich geschmolzener Quarz, Phosphatglas, Fluorphosphatglas, Zirkoniumfluorid (ZrF4) (CAS-Nr. 7783-64-4) und Hafniumfluorid (HfF4) (CAS-Nr. 13709-52-9) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einer Hydroxylionen (OH-)-Konzentration kleiner als 5 ppm,
    2. einem Reinheitsgrad integrierter metallischer Bestandteile besser als 1 ppm und
    3. hoher Homogenität (Varianz des Brechungsindex) kleiner als 5 × 10-6,
  6. synthetische Diamanten mit einer Absorption kleiner als 10-5 cm-1 bei einer Wellenlänge größer als 200 nm und kleiner/gleich 14.000 nm.

6C005 "Laser"materialien wie folgt:

  1. synthetisches, kristallines Grundmaterial für "Laser" in nicht einbaufertiger Form wie folgt:
    1. titandotierte Saphire,
    2. nicht belegt.
  2. mit Seltenerdmetall dotierte Doppelmantelfasern (rare-earth-metal doped double-clad fibres) mit einer der folgenden Eigenschaften:

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