umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (2)
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1C Werkstoffe und Materialien
Technische Anmerkung:Metalle und Legierungen:
Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe "Metalle" und "Legierungen" folgende Roh- und Halbzeugformen:
Rohformen:
Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen.
Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):
- Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen, Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt: Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschließlich nicht umhüllter Schweißstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren (einschließlich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht.
- Gussmaterialien, hergestellt durch Gießen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschließlich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen.
Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten, angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.
1C001 Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zur Absorption elektromagnetischer Strahlung, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C101.
Anmerkung 1: Unternummer 1C001a erfasst nicht:
Technische Anmerkung:
Probekörper für Absorptionstests gemäß Unternummer 1C001a Anmerkung: 1.c.1 sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen der Mittenfrequenz bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden.
Technische Anmerkung:
"Offenporiger Schaumkunststoff" ist ein flexibles und poröses Material, dessen innere Struktur zur Atmosphäre offen ist."Offenporiger Schaumkunststoff" wird auch als retikulierter Schaumstoff bezeichnet.
Anmerkung 2: Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.
Anmerkung: Unternummer 1C001b erfasst nicht Materialien, besonders entwickelt oder formuliert für eine der folgenden Verwendungen:
- "Laser"markierung von Polymerenoder
- "Laser"schweißen von Polymeren.
Anmerkung: Unternummer 1C001c erfasst nicht Materialien in flüssiger Form.
Technische Anmerkung:
(Stand: 24.11.2023)
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