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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1507 des Rates vom 16. Oktober 2020 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

(ABl. L 345 vom 19.10.2020 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 5,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Juli 2005 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 erlassen.

(2) Am 19. August 2020 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu zwei Personen und drei Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 16. Oktober 2020.

1) ABl. L 193 vom 23.07.2005 S. 1.

.

Anhang

I.In Anhang I Buchstabe a (Liste der Personen nach Artikel 2 und 2a) der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen durch die folgenden Einträge ersetzt:

29. Ntabo Ntaberi SHEKA

Benennung: Oberbefehlshaber der Nduma Defence of Congo/Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe.

Geburtsdatum: 4. April 1976.

Geburtsort: Walikale, Territorium Walikale, Demokratische Republik Kongo.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: Goma, Nord-Kivu, Demokratische Republik Kongo (in Haft).

Tag der Benennung durch die VN: 28. November 2011.

Weitere Angaben: Er stellte sich am 26. Juli 2017 der MONUSCO und wird seither von den kongolesischen Behörden festgehalten. Sein Verfahren wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beteiligung an einer aufständischen Bewegung begann im November 2018 vor dem Militärgericht in Goma. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Ntabo Ntaberi Sheka, Oberbefehlshaber des politischen Arms der Mayi-Mayi-Sheka, ist der politische Anführer einer bewaffneten kongolesischen Gruppe, die die Entwaffnung, Demobilisierung oder Wiedereingliederung von Kombattanten behindert. Die Mayi-Mayi-Sheka ist eine kongolesische Miliz, die von Stützpunkten im Territorium Walikale im Osten der Demokratischen Republik Kongo aus operiert. Die Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe hat Angriffe auf Minen im Osten der Demokratischen Republik Kongo verübt, wozu auch die Übernahme der Minen von Bisiye und die Erpressung der lokalen Bevölkerung gehören. Ntabo Ntaberi Sheka hat ferner schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, namentlich das gezielte Vorgehen gegen Kinder. Ntabo Ntaberi Sheka hat zwischen dem 30. Juli und dem 2. August 2010 verschiedene Angriffe im Territorium Walikale geplant und befohlen, um lokale Bevölkerungsgruppen zu bestrafen, die der Kollaboration mit den kongolesischen Regierungskräften beschuldigt wurden. Während der Angriffe wurden Kinder vergewaltigt und entführt und der Zwangsarbeit und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen. Ferner lässt die Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe Jungen zwangsrekrutieren und hat Kindersoldaten, die bei Rekrutierungsaktionen eingezogen werden, in ihren Rängen.

30. Bosco TAGANDA

(alias: a) Bosco Ntaganda, b) Bosco Ntagenda, c) General Taganda, d) Lydia (während er der APR angehörte), e) Terminator, f) Tango Romeo (Rufzeichen), g) Romeo (Rufzeichen), h) Major)

Anschrift: Den Haag, Niederlande (seit Juni 2016).

Geburtsdatum: Zwischen 1973 und 1974.

Geburtsort: Bigogwe, Ruanda.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: Den Haag, Niederlande.

Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005.

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