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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2020/1467 des Rates vom 12. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

(ABl. L 335 vom 13.10.2020 S. 18)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua 1 angenommen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2021 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2019/1720 erhält folgende Fassung:

" Artikel 9

Dieser Beschluss gilt bis zum 15. Oktober 2021 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 12. Oktober 2020.

1) Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019 S. 58).

ENDE

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(Stand: 05.04.2021)

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