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Durchführungsverordnung (EU) 2020/1171 des Rates vom 7. August 2020 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
(ABl. L 260 vom 10.08.2020 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 10. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 angenommen.
(2) Am 28. Juli 2020 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu sechs Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 7. August 2020.
1) ABl. L 70 vom 11.03.2014 S. 1.
Anhang |
Im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 erhalten die Einträge 1, 4, 5, 7, 12 und 13 folgende Fassung:
" 1. Francois Yangouvonda BOZIZÉ (Aliasnamen: a) Bozizé Yangouvonda, b) Samuel Peter Mudde (geb. am 16. Dezember 1948 in Izo, Südsudan))
Titel: a) Ehemaliger Staatschef der Zentralafrikanischen Republik, b) Professor
Geburtsdatum: a) 14. Oktober 1946, b) 16. Dezember 1948
Geburtsort: a) Mouila, Gabun, b) Izo, Südsudan
Staatsangehörigkeit: a) Zentralafrikanische Republik, b) Südsudan
Reisepass-Nr.: D00002264, ausgestellt am 11. Juni 2013 (vom Minister für auswärtige Angelegenheiten in Juba, Südsudan.
Gültig bis 11. Juni 2017. Diplomatenpass ausgestellt auf den Namen Samuel Peter Mudde)
Nationale Kennziffer: M4800002143743 (Personennummer für Reisepass)
Aufenthalt: a) Uganda, b) Bangui, Zentralafrikanische Republik (seit seiner Rückkehr aus Uganda im Dezember 2019)
Tag der Benennung durch die VN: 9. Mai 2014
Weitere Angaben: Name der Mutter: Martine Kofio. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/de/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Die Benennung von Bozizé erfolgte am 9. Mai 2014 gemäß Nummer 36 der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: "Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, oder unterstützt diese".
Weitere Angaben
Bozizé hat zusammen mit seinen Unterstützern zu dem Angriff auf Bangui vom 5. Dezember 2013 aufgerufen. Seither hat er weiter versucht, destabilisierende Operationen durchzuführen, um die Spannungen in der Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik aufrechtzuerhalten. Bozizé war Berichten zufolge Gründer der Anti-Balaka-Milizgruppe, ehe er am 24. März 2013 aus der Zentralafrikanischen Republik floh. Bozizé hat seine Miliz in einem Kommuniqué aufgefordert, die Gräueltaten gegen das derzeitige Regime und die Islamisten fortzusetzen. Bozizé hat Berichten zufolge Milizionäre finanziell und materiell unterstützt, die auf eine Destabilisierung des derzeitigen Übergangs aus sind und seine Rückkehr an die Macht betreiben. Ein Großteil der Anti-Balaka-Milizionäre gehörte den Streitkräften der Zentralafrikanischen Republik an, die nach dem Staatsstreich in den ländlichen Gebieten verstreut waren und anschließend von Bozizé neu organisiert wurden. Bozizé und seine Unterstützer haben über die Hälfte der Anti-Balaka-Einheiten unter ihrer Kontrolle.
Kräfte, die loyal zu Bozizé stehen, waren mit Sturmgewehren, Mörsern und Raketenwerfern ausgerüstet und zunehmend an Vergeltungsschlägen gegen die muslimische Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik beteiligt. Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik hat sich nach dem Angriff von Anti-Balaka-Kräften in Bangui vom 5. Dezember 2013, bei dem mehr als 700 Menschen den Tod fanden, rasch verschlechtert.
(Stand: 05.04.2021)
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