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Regelwerk, EU 2020, Energienutzung - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1059 der Kommission vom 27. April 2020 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 über die Kennzeichnung bestimmter energieverbrauchsrelevanter Produkte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 232 vom 20.07.2020 S. 28)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU 1, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission 2 enthalten in Anhang I Nummer 1 Absatz 1 Ziffern IV und V Fehler hinsichtlich der im Energieetikett für Haushaltsgeschirrspüler aufzuführenden Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC) (in kWh/Jahr) und zum jährlichen Wasserverbrauch (AWC) (in Liter/Jahr) und in Anhang II Nummer 1 Buchstaben f und i Fehler hinsichtlich der im Produktdatenblatt von Haushaltsgeschirrspülern aufzuführenden und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmenden Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC) (in kWh/Jahr) und zum jährlichen Wasserverbrauch (AWC) (in Liter/Jahr).

(2) Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe c einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC) (in kWh/Jahr) von Haushaltsgeschirrspülern, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(3) Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe d einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum jährlichen Wasserverbrauch (AWC) (in Liter/Jahr) von Haushaltsgeschirrspülern, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(4) Die italienische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthält in Anhang VII Nummer 1 Buchstabe c Ziffer ii einen Fehler hinsichtlich der Berechnung des standardmäßigen jährlichen Energieverbrauchs (SAEC) (in kWh/Jahr) bestimmter Haushaltsgeschirrspüler.

(5) Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthalten in Anhang VII Nummer 3 einen Fehler hinsichtlich der Berechnung des jährlichen Wasserverbrauchs (AWC) (in Liter) von Haushaltsgeschirrspülern.

(6) Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission 3 enthalten in Anhang II Nummer 1 Absatz 1 Ziffer IV einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für Haushaltskühlgeräte der Energieeffizienzklassen A+++ bis C zum jährlichen Energieverbrauch (AEC) (in kWh/Jahr).

(7) Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 enthalten in Anhang III Nummer 1 Buchstabe f einen Fehler hinsichtlich der im Produktdatenblatt von Haushaltskühlgeräten aufzuführenden und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmenden Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC) (in kWh/Jahr).

(8) Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 enthalten in Anhang V Nummer 1 Buchstabe b einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC

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