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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2020/607 des Rates vom 4. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

(ABl. LI 139 vom 04.05.2020 S. 4)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua 1 angenommen.

(2) Am 14. Oktober 2019 hat der Rat zudem Schlussfolgerungen angenommen, in denen er auf seine Besorgnis über die Verschlechterung der politischen und sozialen Lage in Nicaragua und auf seine scharfe Verurteilung der Repressionen, die Sicherheitskräfte und bewaffnete regierungsnahe Gruppen seit April 2018 gegen politische Gegner, Demonstranten, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen ausüben, verweist. Die Union hat zudem bekräftigt, dass sie entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um zu einer friedlichen Lösung der Krise auf dem Verhandlungsweg beizutragen, und dass sie die Lage im Lande genau beobachten will, um auf eine weitere Beeinträchtigung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu reagieren.

(3) Unter Hinweis auf seine Besorgnis angesichts der Gesamtlage in Bezug auf die Menschenrechte und die demokratische Staatsführung hat der Rat restriktive Maßnahmen angenommen und angemerkt, dass diese Maßnahmen schrittweise und flexibel angewandt würden und dass bestimmte Benennungen im Falle einer fortgesetzten Stagnation oder einer weiteren Verschlechterung im Hinblick auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit hinzugefügt werden könnten.

(4) Angesichts der anhaltend ernsten Lage in Nicaragua sollten sechs Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 aufgenommen werden.

(5) Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 2020.

1) Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019 S. 58).

.

Anhang

Die folgenden Einträge werden unter der Überschrift "Liste der in den Artikeln 1 und 2 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen" in den Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 eingefügt:

Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
"1. Ramón Antonio AVELLÁN MEDAL Geburtsdatum: 11. November 1954

Geburtsort: Jinotepe, Nicaragua

Reisepass-Nr.: A0008696

ausgestellt am: 17. Oktober 2011

läuft ab am: 17. Oktober 2021

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger Polizeichef in Masaya. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch Koordinierung der Repressionen gegen Demonstranten in Masaya im Jahr 2018. 4.5.2020
2. Sonia CASTRO GONZÁLEZ Geburtsdatum: 29. September 1967

Geburtsort: Carazo, Nicaragua

Reisepass-Nr.: A00001526

ausgestellt am: 19. November 2019

läuft ab am: 19. November 2028

Identitätsnummer: 0422909670000N

Geschlecht: weiblich

Sonderberaterin des Präsidenten Nicaraguas in Gesundheitsfragen und ehemalige Gesundheitsministerin. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch die Behinderung des Zugangs verletzter Zivilisten, die an Demonstrationen teilgenommen hatten, zu notärztlicher Versorgung und durch die Anweisung an das Krankenhauspersonal, Demonstranten zu melden, die von der Polizei in ein Krankenhaus gebracht wurden. 4.5.2020
3. Francisco Javier DÍAZ MADRIZ Geburtsdatum: 3. August 1961

Geschlecht: männlich

Seit dem 23. August 2018 Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger stellvertretender Generaldirektor der NNP. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, auch als Befehlshaber über Polizeikräfte, die Gewalt gegen Zivilisten begangen haben, einschließlich übermäßiger Gewaltanwendung, willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folter. 4.5.2020

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