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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2020/416 des Rates vom 19. März 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten

(ABl. L 86 vom 20.03.2020 S. 3)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 4,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 21. März 2011 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 270/2011 angenommen.

(2) In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 sollten die Einträge für zwei aufgeführte Personen in Teil A geändert und die Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in Teil B aktualisiert werden.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. März 2020.

1) ABl. L 76 vom 22.03.2011 S. 4.

.

Anhang

I. In Anhang I Teil A der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 erhalten die Einträge 1 und 4 folgende Fassung:

"1. Mohamed Hosni Elsayed Mubarak Ehemaliger Präsident der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum 4.5.1928

Männlich

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der ägyptischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption.
4. Heidy Mahmoud Magdy Hussein Rasekh
(alias Heddy Mohamed Magdy Hussein Rassekh)
Ehefrau von Alaa Mohamed Elsayed Mubarak, Sohn des ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 5.10.1971

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet; und sie steht in Verbindung mit Alaa Mohamed Hosni Elsayed Mubarak."

II.Anhang I Teil B der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 erhält folgende Fassung:

" B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz nach ägyptischem Recht:

Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz

Gemäß den Artikeln 54, 97 und 98 der ägyptischen Verfassung, den Artikeln 77, 78, 124, 199, 214, 271, 272 und 277 des ägyptischen Gesetzes über die Strafprozessordnung sowie den Artikeln 93 und 94 des ägyptischen Gesetzes über den Beruf des Rechtsanwalts (Gesetz Nr. 17 von 1983) sind nach ägyptischem Recht die folgenden Rechte garantiert:

Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz

1. Mohamed Hosni Elsayed Mubarak

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