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Beschluss (GASP) 2020/120 des Rates vom 28. Januar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. LI 22 vom 28.01.2020 S. 5)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.
(2) Nachdem die Russische Föderation am 8. September 2019 in der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim und der rechtswidrig annektierten ukrainischen Stadt Sewastopol sogenannte "Kommunalwahlen" durchgeführt hat, vertritt der Rat die Auffassung, dass sieben Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
(3) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2020.
Anhang |
Die nachstehenden Personen werden in die Liste der Personen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
ENDE |
(Stand: 17.02.2021)
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