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Beschluss (EU) 2019/1581 des Rates vom 16. September 2019 über die Einreichung von Vorschlägen im Namen der Europäischen Union zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) im Hinblick auf die 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
(ABl. L 245 vom 25.09.2019 S. 7)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (im Folgenden "Übereinkommen") wurde von der Union mit dem Beschluss 82/461/EWG des Rates 1 geschlossen und trat am 1. November 1983 in Kraft.
(2) Gemäß Artikel XI des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien einen Beschluss über Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens annehmen.
(3) Die Konferenz der Vertragsparteien kann solche Änderungen auf ihrer 13. Tagung, welche vom 15. bis 22. Februar 2020 stattfinden wird, annehmen. Das Sekretariat des Übereinkommens hat den Vertragsparteien des Übereinkommens mitgeteilt, dass etwaige Änderungsvorschläge gemäß Artikel XI Absatz 3 des Übereinkommens bis zum 19. September 2019 zu übermitteln sind. Die Union kann als Vertragspartei des Übereinkommens solche Vorschläge einreichen.
(4) Die Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Arten Tetrax tetrax, Galeorhinus galeus und Sphyrna zygaena in Anhang II des Übereinkommens ist wissenschaftlich fundiert und steht sowohl mit dem EU-Recht als auch mit der Verpflichtung der Europäischen Union zu internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt im Einklang.
(5) Die Union sollte daher diese Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens einreichen. Die Kommission leitet die Vorschläge dem Sekretariat des Übereinkommens zu
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(1) Im Hinblick auf die 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten, reicht die Union folgende Vorschläge ein:
(2) Die Kommission leitet dem Sekretariat des Übereinkommens die in Absatz 1 genannten Vorschläge im Namen der Union zu.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. September 2019.
ENDE |
(Stand: 08.10.2019)
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