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Regelwerk, EU 2019, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1167 der Kommission vom 28. Juni 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2453 hinsichtlich der Zulassungsinhaber und ihrer Vertreter

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 4610)
(Nur der deutsche und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 182 vom 08.07.2019 S. 46)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die in Belgien ansässige Bayer CropScience N.V. ist ein Vertreter von Bayer CropScience LP mit Sitz in den Vereinigten Staaten und ein Inhaber der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 der Kommission 2 erteilten Zulassung für genetisch veränderten Raps.

(2) Die in Belgien ansässige Monsanto Europe S.A. ist ein Vertreter von Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten und ein Inhaber der mit dem genannten Durchführungsbeschluss erteilten Zulassung für genetisch veränderten Raps.

(3) Mit Schreiben vom 1. August 2018 beantragten die Bayer CropScience N.V. mit Sitz in Belgien und die Bayer CropScience LP mit Sitz in den Vereinigten Staaten bei der Kommission, dass ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf alle ihre Zulassungen und anhängigen Zulassungsanträge für genetisch veränderte Erzeugnisse auf BASF Agricultural Solutions Seed US LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten übertragen werden. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 bestätigte die BASF Agricultural Solutions Seed US LLC ihr Einverständnis mit dieser Übertragung und erteilte der in Deutschland ansässigen BASF SE die Vollmacht zu ihrer Vertretung in der Union.

(4) Mit Schreiben vom 27. August 2018 wurde die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Monsanto Europe N.V., Belgien, ihre Rechtsform umgewandelt und ihren Namen in Bayer Agriculture BVBA, Belgien, geändert hat.

(5) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Die vorgeschlagenen Änderungen des Zulassungsbeschlusses sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 wird wie folgt geändert:

1.In Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a erhält "Monsanto Europe S.A., Belgien" folgende Fassung:

"Bayer Agriculture BVBA, Belgien".

2. In Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b erhält "Bayer CropScience N.V., Belgien, im Namen von Bayer CropScience LP, Vereinigte Staaten" folgende Fassung:

"BASF Agricultural Solutions Seed US LLC, im Namen von BASF SE, Deutschland".

3. Artikel 9 erhält folgende Fassung:

" Artikel 9 Adressaten

Dieser Beschluss ist gerichtet an:

  1. Bayer Agriculture BVBA, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien,

    und

  2. BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67063 Ludwigshafen, Deutschland.".

4.Im Anhang erhält Buchstabe a folgende Fassung:

" a) Zulassungsinhaber:

(1) Name: Bayer Agriculture BVBA, Belgien

Anschrift: Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien.

im Namen von

Monsanto Company, 800 N. Lindbergh Boulevard, St Louis, Missouri, 63167, Vereinigte Staaten,

und

(2) Name: BASF Agricultural Solutions Seed US LLC

Anschrift: 100 Park Avenue, Florham Park, New Jersey 07932, Vereinigte Staaten von Amerika,

vertreten durch

BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67063 Ludwigshafen, Deutschland.".

Artikel 2

Dieser Beschluss ist gerichtet an:

  1. Bayer Agriculture BVBA, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien,
  2. BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67063 Ludwigshafen, Deutschland.

Brüssel, den 28. Juni 2019

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2453 der Kommission vom 21. Dezember 2017 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Raps MON 88302 × Ms8 × Rf3 (MON-883Ø2-9 × ACSBNØØ5-8 × ACS-BNØØ3-6), MON 88302 × Ms8 (MON-883Ø2-9 × ACSBNØØ5-8) und MON 88302 × Rf3 (MON-883Ø2-9 × ACS-BNØØ3-6) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. L 346 vom 28.12.2017 S. 31).

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