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Regelwerk, EU 2019, Lebensmittel - EU Bund

Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette

(ABl. L 111 vom 25.04.2019 S. 59)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Diese Ungleichgewichte bei der Verhandlungsmacht haben mit hoher Wahrscheinlichkeit unlautere Handelspraktiken zur Folge, wenn bei einem Verkauf größere und mächtigere Handelspartner versuchen, bestimmte für sie vorteilhafte Praktiken oder vertragliche Vereinbarungen durchzusetzen. Solche Praktiken können beispielsweise gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden; oder das wirtschaftliche Risiko auf unbegründete und unverhältnismäßige Art und Weise von einem Handelspartner auf einen anderen abwälzen; oder einem Handelspartner in einem erheblichen Missverhältnis zueinander stehende Rechte und Pflichten auferlegen. Bestimmte Praktiken könnten offensichtlich unlauter sein, selbst wenn beide Parteien zustimmen. Es sollte ein unionsweiter Mindeststandard zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken eingeführt werden, um solche Praktiken einzudämmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben. Gemäß dem mit dieser Richtlinie verfolgten Konzept der Mindestharmonisierung können die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften für unlautere Handelspraktiken erlassen oder beibehalten, die über die in dieser Richtlinie aufgeführten Praktiken hinausgehen.

(2) Seit 2009 haben drei Veröffentlichungen der Kommission (die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa, Mitteilung der Kommission vom 15. Juli 2014 gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette und Bericht der Kommission vom 29. Januar 2016 über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette), die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette, einschließlich des Auftretens unlauterer Handelspraktiken, zum Inhalt gehabt. Darin hat die Kommission Empfehlungen formuliert, welche Merkmale nationale und freiwillige Regelungsrahmen im Umgang mit unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette aufweisen sollten. Nicht alle diese Merkmale wurden in den Rechtsrahmen oder in den freiwilligen Regelungen der Mitgliedstaaten berücksichtigt, sodass das Auftreten solcher Praktiken weiterhin im Mittelpunkt der politischen Debatte in der Union steht.

(3) Im Jahr 2011 billigte das von der Kommission geleitete Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette mehrere Grundsätze für bewährte Verfahren in vertikalen Beziehungen in der Lebensmittelversorgungskette, die von den Organisationen, die die Mehrheit der Marktteilnehmer in der Lebensmittelversorgungskette vertreten, vereinbart wurden. Die im Jahr 2013 ins Leben gerufene "Supply Chain Initiative" beruht auf diesen Grundsätzen.

(4) Das Europäische Parlament forderte in seiner Entschließung vom 7. Juni 2016 zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette 4 die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen der Union im Zusammenhang mit unlauteren Handelspraktiken vorzulegen. Der Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2016 zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette und zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken die Kommission auf, zeitnah eine Folgenabschätzung im Hinblick auf einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen oder für nichtlegislative Maßnahmen durchzuführen, mit dem gegen unlautere Handelspraktiken vorgegangen werden soll. Die Kommission hat eine Folgenabschätzung ausgearbeitet, der eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Konsultationen vorausgingen. Darüber hinaus hat die Kommission im Zuge des Legislativverfahrens Angaben übermittelt, die belegen, dass die großen Marktteilnehmer einen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Produktion haben.

(5) In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette sind auf den verschiedenen Stufen Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Vertrieb von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie im Agrar- und Lebensmitteleinzelhandel unterschiedliche Marktteilnehmer tätig. Diese Kette ist der bei Weitem wichtigste Kanal um Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen "vom Hof auf den Tisch" zu bringen. Diese Marktteilnehmer handeln mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, d. h. in Anhang I

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(Stand: 25.06.2019)

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