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Regelwerk, EU 2019, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 74 vom 18.03.2019 S. 46 A;
VO (EU) 2021/341 - ABl. L 68 vom 26.02.2021 S. 108 Inkrafttreten Gültig)



NormenübersichtNormen zur VO (EU) 617/2013

Hinweis: Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

nach Anhörung des in Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Konsultationsforums,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Richtlinie 2009/125/EG ist die Kommission verpflichtet, Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (im Folgenden "Ökodesign-Anforderungen") energieverbrauchsrelevanter Produkte festzulegen, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen ihrer Umweltauswirkungen ohne übermäßige Kosten aufweisen.

(2) Die Kommission hat in einer Vorstudie die technischen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Merkmale der zu kommerziellen Zwecken üblicherweise verwendeten Server und Datenspeicherprodukte analysiert. Die Studie wurde mit Interessenträgern und beteiligten Akteuren aus der EU und Drittstaaten durchgeführt, und die Ergebnisse wurden veröffentlicht.

(3) Server und Datenspeicherprodukte werden in der Regel in Datenzentren, Büros und im Unternehmensumfeld in Verkehr gebracht.

(4) Die umweltbezogenen Merkmale von Servern und Datenspeicherprodukten, die für die Zwecke dieser Verordnung als relevant eingestuft wurden, sind der Energieverbrauch in der Nutzungsphase und die Ressourceneffizienz, insbesondere hinsichtlich der Aspekte der Reparaturfähigkeit, der Wiederverwendbarkeit, der Nachrüstbarkeit und der Recyclingfähigkeit im Sinne der Versorgungssicherheit.

(5) Mit den Ökodesign-Anforderungen sollten die Anforderungen an Energieverbrauch und Ressourceneffizienz von Servern und Datenspeicherprodukten in der gesamten Union harmonisiert werden, um zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt beizutragen und die Umweltverträglichkeit dieser Produkte zu verbessern.

(6) Der im direkten Zusammenhang mit Servern entstehende jährliche Energieverbrauch wird 2030 voraussichtlich 48 TWh betragen; dieser Wert erhöht sich voraussichtlich auf 75 TWh, wenn der jährliche Energieverbrauch im Zusammenhang mit der Infrastruktur (z.B. Kühlsysteme und unterbrechungsfreie Stromversorgung) berücksichtigt wird. Der jährliche Energieverbrauch von Datenspeicherprodukten wird 2030 voraussichtlich 30 TWh betragen, 47 TWh bei Einbeziehung der Infrastruktur. Die Vorstudie zeigt, dass der Energieverbrauch von Servern und Datenspeicherprodukten in der Nutzungsphase deutlich reduziert werden kann.

(7) Die Auswirkungen der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen dürften bis 2030 zu jährlichen Energieeinsparungen von etwa 9 TWh (dies entspricht etwa dem jährlichen Stromverbrauch Estlands im Jahr 2014) führen. Konkret werden die Auswirkungen der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf die Server voraussichtlich bis 2030 zu direkten Energieeinsparungen von etwa 2,4 TWh jährlich und zu indirekten (d. h. im Zusammenhang mit Infrastrukturen stehenden) jährlichen Energieeinsparungen von 3,7 TWh führen, was einer Gesamteinsparung von 6,1 TWh und 2,1 Mio. t CO2-Äquivalent entspricht. Die Auswirkungen der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf Datenspeicherprodukte werden voraussichtlich bis 2030 zu direkten Energieeinsparungen von etwa 0,8 TWh jährlich und zu indirekten (d. h. im Zusammenhang mit Infrastrukturen stehenden) jährlichen Energieeinsparungen von 2 TWh führen, was einer Gesamteinsparung von 2,8 TWh und 0,9 Mio. t CO2-Äquivalenten entspricht.

(8) Im Einklang mit dem Aktionsplan der Union für die Kreislaufwirtschaft 2 sollte die Kommission sicherstellen, dass bei der Festlegung oder Überarbeitung von Ökodesign-Kriterien besonderes Augenmerk auf die Aspekte gelegt wird, die für die Kreislaufwirtschaft relevant sind, beispielsweise Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit. Daher sollten Anforderungen für nicht energiebezogene Aspekte festgelegt werden, einschließlich der Extraktion von Schlüsselkomponenten und kritischen Rohstoffen, der Verfügbarkeit von Funktionen für die sichere Löschung von Daten und der Bereitstellung der aktuellen verfügbaren Version von Firmware.

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