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Regelwerk, EU 2019, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/241 der Kommission vom 6. Februar 2019 zur Änderung der Entscheidung 2007/703/EG und der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/2452 und (EU) 2018/1109 hinsichtlich des Vertreters des Zulassungsinhabers

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 748)
(Nur der englische, französische und niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 39 vom 11.02.2019 S. 14)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Dow AgroSciences Ltd. und Dow AgroSciences Europe Ltd., mit Sitz im Vereinigten Königreich, sind in der Union die Vertreter von Dow AgroSciences LLC bzw. Mycogen Seeds für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel gemäß der Entscheidung 2007/703/EG der Kommission 2 und der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/2452 3 und (EU) 2018/1109 4 der Kommission. Für die Zulassungen gemäß diesen Rechtsakten ist Pioneer Overseas Corporation mit Sitz in Belgien Vertreter in der Union von Pioneer Hi-Bred International Inc.

(2) Vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ersuchte Dow AgroSciences Europe die Kommission mit Schreiben vom 13. September 2018, den Vertreter für die betreffenden genetisch veränderten Lebens- und Futtermittel zu ändern und anstelle von Dow AgroSciences Ltd. und Dow AgroSciences Europe Ltd. als Vertreter Dow AgroSciences Distribution S.A.S. mit Sitz in Frankreich zu benennen. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 präzisierte Dow AgroSciences LLC, dass es sich bei Dow AgroSciences Europe, Dow AgroSciences Ltd. und Dow AgroSciences Europe Ltd. um dieselbe juristische Person handelt. Mit Schreiben vom 7. September 2018 erklärte sich Dow AgroSciences Distribution S.A.S. mit der Übertragung der Vertretung einverstanden.

(3) Die beantragten Änderungen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse. Dasselbe trifft auf die Adressaten der betreffenden Zulassungsrechtsakte zu, die ebenfalls entsprechend angepasst werden sollten.

(4) Die Entscheidung 2007/703/EG und die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/2452 und (EU) 2018/1109 sollten daher entsprechend geändert werden.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung der Entscheidung 2007/703/EG

Die Entscheidung 2007/703/EG wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Mycogen Seeds, Vereinigte Staaten".

2. Artikel 8 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich".

3. Buchstabe a des Anhangs wird wie folgt geändert:

a) der Name "Dow AgroSciences Europe Ltd." wird durch "Dow AgroSciences Distribution S.A.S." ersetzt;

b) die Adresse "European Development Centre, 3 Milton Park, Abingdon, Oxon OX14 4RN, Vereinigtes Königreich" wird durch "6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich" ersetzt.

Artikel 2 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2452

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2452 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Dow AgroSciences LLC, Vereinigte Staaten".

2. Artikel 9 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich".

3. Buchstabe a des Anhangs wird wie folgt geändert:

a) der Name "Dow AgroSciences Europe Ltd." wird durch "Dow AgroSciences Distribution S.A.S." ersetzt;

b) die Adresse "European Development Centre, 3B Park Square, Milton Park, Abingdon, Oxon OX14 4RN, Vereinigtes Königreich" wird durch "6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich" ersetzt.

Artikel 3 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1109

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1109 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

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(Stand: 11.03.2019)

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