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Regelwerk, EU 2019, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/240 der Kommission vom 6. Februar 2019 zur Änderung der Durchführungsbeschlüsse 2013/648/EU und 2013/650/EU hinsichtlich des Vertreters der Zulassungsinhaber

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 747)
(Nur der englische, französische und niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 39 vom 11.02.2019 S. 11)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß den Durchführungsbeschlüssen 2013/648/EU 2 und 2013/650/EU 3 der Kommission ist Dow AgroSciences Ltd. mit Sitz im Vereinigten Königreich Vertreter in der Union von Dow AgroSciences LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Für die Zulassungen gemäß den genannten Beschlüssen ist Monsanto Europe S.A. mit Sitz in Belgien Vertreter in der Union von Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten.

(2) Vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ersuchte Dow AgroSciences Ltd. die Kommission mit Schreiben vom 13. September 2018 um Übertragung der Zulassungen für die genetisch veränderten Lebens- und Futtermittel, bei denen Dow AgroSciences Ltd. als Vertreter von Dow AgroSciences LLC fungiert, auf Dow AgroSciences Distribution S.A.S. mit Sitz in Frankreich. Mit Schreiben vom 7. September 2018 erklärte sich Dow AgroSciences Distribution S.A.S. mit der Übertragung der Vertretung einverstanden.

(3) Mit Schreiben vom 27. August 2018 teilte das Unternehmen Monsanto Europe S.A., Vertreter in der Union von Monsanto Company für diese Zulassungen, der Kommission mit, dass es seine Rechtsform umgewandelt und seinen Namen in Bayer Agriculture BVBA, Belgien, geändert hat. Mit Schreiben vom 4. September 2018 teilte die Kommission Monsanto Europe S.A. mit, dass die betreffenden Zulassungen entsprechend geändert werden müssten.

(4) Die beantragten Änderungen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse. Dasselbe trifft auf die Adressaten der betreffenden Zulassungsbeschlüsse zu, die ebenfalls entsprechend angepasst werden sollten.

(5) Die Durchführungsbeschlüsse 2013/648/EU und 2013/650/EU sollten daher entsprechend geändert werden.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/648/EU

Der Durchführungsbeschluss 2013/648/EU wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von DowAgroSciences LLC, Vereinigte Staaten, und".

2. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Bayer Agriculture BVBA, Belgien, im Namen von Monsanto Company, Vereinigte Staaten".

3. Artikel 8 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich, und".

4. Artikel 8 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Bayer Agriculture BVBA, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien".

5. Buchstabe a des Anhangs wird wie folgt geändert:

a) die Bezeichnung "Dow AgroSciences Ltd." wird durch "Dow AgroSciences Distribution S.A.S." ersetzt;

b) die Anschrift "European Development Centre, 3B Park Square, Milton Park, Abingdon, Oxon OX14 4RN, Vereinigtes Königreich" wird durch "6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich" ersetzt;

c) die Bezeichnung "Monsanto Europe S.A." wird durch "Bayer Agriculture BVBA" ersetzt;

d) die Anschrift "Avenue de Tervuren 270-272, 1150 Brüssel, Belgien" wird durch "Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien" ersetzt.

Artikel 2 Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/650/EU

Der Durchführungsbeschluss 2013/650/EU wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von DowAgroSciences LLC, Vereinigte Staaten, und".

2. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

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(Stand: 11.03.2019)

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