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Regelwerk, EU 2019, Umweltmanagement

Beschluss (EU) 2019/63 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 17 vom 18.01.2019 S. 94)



Normenübersicht /  Normen

s. Listeüber Referenzdokumente für Umweltmanagementpraktiken ... gem. VO (EG) 1221/2009

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftszweige zu erstellen. Diese Dokumente müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen. Organisationen, die im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen diese Dokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission "Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung" 2 wurde die Herstellung elektronischer und elektrischer Geräte als vorrangige Branche identifiziert.

(3) Das branchenspezifische Referenzdokument für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie sollte sich auf bewährte Verfahren, Indikatoren und Leistungsrichtwerte für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten konzentrieren. Es sollte anhand bewährter Umweltmanagementpraktiken für die Branche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Umweltmanagements von Unternehmen der Branche in drei Hauptbereichen identifizieren: Herstellungsverfahren, Lieferkettenmanagement und Maßnahmen zur Förderung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft.

(4) Um Organisationen, Umweltgutachtern und anderen genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie vorzubereiten, sollte dieser Beschluss erst 120 Tage nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden.

(5) Bei der Ausarbeitung des branchenspezifischen Referenzdokuments im Anhang dieses Beschlusses führte die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 2

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