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Regelwerk, EU 2018, Allgemeines/Individualrecht - EU Bund

Beschluss (EU) 2018/753 der Kommission vom 22. Mai 2018 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

(ABl. Nr. L 126 vom 23.05.2018 S. 8)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,

gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen 1, anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 2013/33/EU wurde am 26. Juni 2013 angenommen. Die Mitgliedstaaten sollten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, bis zum 20. Juli 2015 in Kraft setzen.

(2) Mit Schreiben vom 24. Januar 2018 hat Irland mitgeteilt, dass es die Richtlinie 2013/33/EU anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.

(3) Am 20. Februar, 4. April und 9. April 2018 übermittelte Irland der Kommission Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU in nationales Recht. Die Fertigstellung der Gesetzesentwürfe ist noch nicht abgeschlossen.

(4) Da die Bedingungen für eine Beteiligung Irlands erfüllt sind, sollte die Beteiligung Irlands an der Richtlinie 2013/33/EU nach dem in Artikel 331 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Verfahren bestätigt werden.

(5) Es sind Übergangsmaßnahmen notwendig, um Irland zu ermöglichen, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2013/33/EU nachzukommen. Da Irland bei der Ausarbeitung der Maßnahmenentwürfe zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht im Hinblick auf deren Annahme bereits weit fortgeschritten ist, wird es als angemessen erachtet, Irland aufzufordern, das Verfahren bis spätestens zum 30. Juni 2018 abzuschließen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Die Beteiligung Irlands an der Richtlinie 2013/33/EU wird bestätigt.

(2) Die Richtlinie 2013/33/EU wird gemäß der vorliegenden Richtlinie ab dem 24. Mai 2018 auf Irland angewandt.

Artikel 2

Irland setzt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2013/33/EU spätestens am 30. Juni 2018 nachzukommen. Irland teilt der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Bei Erlass dieser Vorschriften nimmt Irland in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die Richtlinie 2013/33/EU Bezug. Irland regelt die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 24. Mai 2018 in Kraft.

Brüssel, den 22. Mai 2018

1) ABl. Nr. L 180 vom 29.06.2013 S. 96.

ENDE

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