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Regelwerk, EU 2018, Wasser /Chemikalien - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/696 der Kommission vom 4. Mai 2018 über die Verlängerung der von dem mit den internationalen Klimaverhandlungen beauftragten französischen Ministerium für Umwelt, Energie und Meer ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Phéro-Ball Pin gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 2643)
(Nur der französische Text ist verbindlich)

(ABl. Nr. L 117 vom 08.05.2018 S. 21)



s.a.: Liste - über die Verlängerung ... gem. VO (EU) 528/2012

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 28. April 2017 beschloss das mit den internationalen Klimaverhandlungen beauftragte französische Ministerium für Umwelt, Energie und Meer (im Folgenden die "zuständige Behörde") gemäß Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, bis zum 24. Oktober 2017 die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung im Hoheitsgebiet Frankreichs des Biozidprodukts Phéro-Ball Pin zur Bekämpfung der Raupen des Pinienprozessionsspinners (Thaumetopoea pityocampa) (im Folgenden die "Maßnahme") zu gestatten. Die zuständige Behörde unterrichtete die Kommission und die zuständigen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 2 der genannten Verordnung unverzüglich von dieser Maßnahme und den Gründen dafür.

(2) Gemäß den von der zuständigen Behörde übermittelten Informationen war die Maßnahme erforderlich, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen, da die Raupen des Pinienprozessionsspinners die Gesundheit von Mensch und Tier ernsthaft schädigen können. Abgebrochene Brennhaare der Raupen des Pinienprozessionsspinners können eine als "Erucismus" bezeichnete Dermatitis auslösen, deren Symptome Reizungen der Haut, der Augen und der Atemwege und allergische Reaktionen sind. Die allergischen Reaktionen können in Einzelfällen heftig sein und sogar einen anaphylaktischen Schock auslösen. Nach Schätzungen der zuständigen Behörde vermehren sich die Raupen des Pinienprozessionsspinners saisonal in 67 % der französischen Gemeinden. Die Behörde schätzt auch, dass die Raupen des Pinienprozessionsspinners jedes Jahr Erucismus bei mehreren Hundert Personen auslösen.

(3) Phéro-Ball Pin enthält das Pheromon (13Z)-Hexadecen-11-yn-1-yl-acetat (CAS-Nr. 78617-58-0), einen Wirkstoff, der in Biozidprodukten der Produktart 19 als Lockmittel im Sinne des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 verwendet wird. Da es sich bei (13Z)-Hexadecen-11-yn-1-yl-acetat um einen neuen Wirkstoff handelt, muss er genehmigt werden, bevor ihn enthaltende Biozidprodukte auf nationaler oder Unionsebene zugelassen werden können. Es wurde ein Antrag auf Genehmigung dieses Wirkstoffs gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eingereicht, der derzeit bewertet wird.

(4) Am 26. Dezember 2017 erhielt die Kommission von den französischen Behörden einen begründeten Antrag gemäß Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Verlängerung der Maßnahme. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Raupen des Pinienprozessionsspinners gefährdet werden könnte, die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben, die bisweilen schwerwiegend sein können, sowie mit dem geschätzten Anteil der betroffenen Bevölkerung. Die in Frankreich verfügbaren Alternativen bei der Bekämpfung der Raupen des Pinienprozessionsspinners (mechanische Bekämpfung wie Zerstörung der Nester von Hand oder Aufstellung mechanischer Fallen, Bekämpfung mit chemischen Mitteln oder mit biologischen Mitteln wie die massenhafte Anbringung von Nistkästen für Meisen) sind den französischen Behörden zufolge nicht wirksam genug, um den sehr großen Populationen der Pinienprozessionsspinner-Raupen in Frankreich beizukommen. Zudem eignet sich keine dieser Alternativen für die Anwendung in Gebieten wie städtischen Parks oder von regionalen und lokalen Behörden verwalteten Wäldern und bewaldeten Flächen. Die französischen Behörden sind daher der Auffassung, dass das Biozidprodukt Phéro-Ball Pin weiterhin benötigt wird, um die Pinienprozessionsspinner-Raupen zu bekämpfen und die von diesen Raupen ausgehende Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier einzudämmen.

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