Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2017, Lebensmittel - Futtermittel |
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1907 der Kommission vom 18. Oktober 2017 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (KKP/593/p und KKP/788/p) und Lactobacillus buchneri (KKP/907/p) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Rinder und Schafe
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 269 vom 19.10.2017 S. 36)
Anm.: s. Liste der VO'en - Zulasssung von Futtermittelzusatzstoffen
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung einer Zulassung bedürfen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.
(2) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung einer Zubereitung aus zwei Stämmen von Lactobacillus plantarum (KKP/593/p und KKP/788/p) und Lactobacillus buchneri (KKP/907/p) gestellt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.
(3) Dieser Antrag betrifft die Zulassung einer Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (KKP/593/p und KKP/788/p) und Lactobacillus buchneri (KKP/907/p) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Rinder und Schafe, wobei die Einordnung in die Zusatzstoffkategorie "technologische Zusatzstoffe" vorzunehmen ist.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 4. Dezember 2013 2 den Schluss, dass die Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (KKP/593/p und KKP/788/p) und Lactobacillus buchneri (KKP/907/p) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat. Des Weiteren kam die Behörde zu dem Schluss, dass die betreffende Zubereitung die Erzeugung von Silage aus leicht, mäßig schwer und schwer zu silierenden Futtermaterialien verbessern kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(5) Die Bewertung der Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (KKP/593/p und KKP/788/p) und Lactobacillus buchneri (KKP/907/p) hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.
(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "technologische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Silierzusatzstoffe" einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. Oktober 2017
Anhang |
Kenn- nummer des Zusatz- stoffs |
Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tier- kategorie |
Höchst- alter |
Mindest- gehalt |
Höchst- gehalt |
Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung | |
KBE/kg frischen Materials | |||||||||
Technologische Zusatzstoffe: Silierzusatzstoffe | |||||||||
1k20754 | Lactobacillus plantarum KKP/593/p
Lactobacillus plantarum KKP/788/p Lactobacillus buchneri KKP/907/p |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Zubereitung ausLactobacillus plantarum KKP/593/p,Lactobacillus plantarum KKP/788/p und Lactobacillus buchneri KKP/907/p mit mindestens 1 × 109 |
(Stand: 11.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion