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Regelwerk, EU 2017, Bau - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2017/959 der Kommission vom 24. Februar 2017 über die Klassifizierung der Leistung hinsichtlich der horizontalen Setzung und der Kurzzeit-Wasseraufnahme von an der Verwendungsstelle hergestellten und in den Anwendungsbereich der Norm EN 15101-1 fallenden Wärmedämmstoffprodukten aus Zellulosefüllstoff (LFCI) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 145 vom 08.06.2017 S. 1)



Hinweis: harmonisierte Normen
Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen
Beschl. 2015/1058

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Hat die Kommission keine Leistungsklassen in Bezug auf die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten festgelegt, so können diese nach Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 von den europäischen Normungsgremien festgelegt werden, allerdings ausschließlich auf der Grundlage eines geänderten Mandats.

(2) Die europäische Produktnorm EN 15101-1 zu an der Verwendungsstelle hergestellten Wärmedämmstoffprodukten aus Zellulosefüllstoff (LFCI) enthält Klassifizierungen der Leistung hinsichtlich zwei ihrer wesentlichen Merkmale in Bezug auf das Setzungsniveau bei horizontalen Anwendungen, Dachgeschoßen und Fußböden, sowie die Kurzzeit-Wasseraufnahme. Diese Klassifizierungen stellen einen Schritt in Richtung auf die Konsolidierung des Binnenmarkts für die infrage kommenden Produkte dar.

(3) Ein geändertes Mandat ist für diese neuen Klassifizierungen nicht erteilt worden.

(4) Daher sollten neue Klassifizierungssysteme für von EN 15101-1 abgedeckte Produkte aufgestellt werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Leistung von an der Verwendungsstelle hergestellten Wärmedämmstoffprodukten aus Zellulosefüllstoff (LFCI) hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale in Bezug auf das Setzungsniveau bei horizontalen Anwendungen, Dachgeschoßen und Fußböden, sowie die Kurzzeit-Wasseraufnahme ist gemäß dem im Anhang aufgeführten Klassifizierungssystem einzustufen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Februar 2017

1) ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011 S. 5.

.

Anhang

Tabelle 1 Klassen hinsichtlich des Setzungsniveaus bei horizontalen Anwendungen, Dachgeschoßen und Fußböden

Klasse
SH 0 Keine messbare Setzung (< 1 %)
SH 5 < 5 %
SH 10 < 10 %
SH 15 < 15 %
SH 20 < 20 %
SH 25 < 25 %
SH 30 > 25 %

Tabelle 2 Klassen hinsichtlich der Kurzzeit-Wasseraufnahme

Klasse
WS 1 < 1,0 kg/m2
WS 2 < 2,0 kg/m2
WS 3 > 2,0 kg/m2


ENDE

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