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Regelwerk, EU 2017, Lebensmittel - EU Bund

Bekanntmachung der Kommission mit dem Leitfaden zur Eindämmung mikrobiologischer Risiken durch gute Hygiene bei der Primärproduktion von frischem Obst und Gemüse
(2017/C 163/01)

(ABl. Nr. C 163 vom 23.05.2017 S. 1)



1. Einleitung

Dem Zoonosis Monitoring Report von 2014 1 zufolge waren die meisten bestätigten Erkrankungen in der EU auf Lebensmittel tierischen Ursprungs zurückzuführen. Nur 7,1 % der bestätigten Erkrankungen standen mit Obst und Gemüse (hauptsächlich mit gefrorenen Himbeeren, die mit Noroviren kontaminiert waren) in Zusammenhang. Dies war allerdings ein Anstieg gegenüber 2013, als "Obst und Gemüse" nur bei 4,4 % aller Erkrankungen als Ursache angegeben wurde. Die möglichen Folgen mikrobiologischer Kontaminationen von frischem Obst und Gemüse sind nicht zu unterschätzen. Dies hat sich bei der Krise in Deutschland 2 infolge der Kontamination von Sprossen mit verotoxinbildenden Escherichia coli (VTEC) gezeigt.

Nach der VTEC-Krise des Jahres 2011 forderte die Europäische Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf, zu den mit Pathogenen in Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit Stellung zu nehmen und dabei insbesondere die Risikofaktoren einschließlich etwaiger mikrobiologischer Kriterien und Möglichkeiten zur Eindämmung des Risikos zu berücksichtigen. Die EFSa veröffentlichte danach sechs wissenschaftliche Stellungnahmen zu den folgenden, als größte Risiken in Verbindung mit Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs eingestuften Kombinationen von Lebensmitteln und Pathogenen:

(1) VTEC in Samen und gekeimten Samen 3,

(2)Salmonellen undNoroviren bei Blattgemüse, das roh als Salat verzehrt wird,

(3)Salmonellen undNoroviren bei Beeren,

(4)Salmonellen undNoroviren bei Tomaten,

(5)Salmonellen bei Melonen,
(6)Salmonellen, Yersinien, Shigellen undNoroviren bei Zwiebel- und Stängelgemüse und bei Karotten.

In diesem Leitfaden werden die jeweiligen Stellungnahmen der EFSa und die Konsultation mit Fachleuten aus den Mitgliedstaaten sowie mit betroffenen Interessenträgern berücksichtigt. Der Leitfaden soll den Erzeugern eine praktische Hilfe sein, kann aber auch von den amtlichen Kontrolleuren bei den durchzuführenden Prüfungen herangezogen werden. Die EFSa hat bestätigt, dass die Untersuchungen möglicher Risiken und Risikominderungsmaßnahmen in Verbindung mit frischem Obst und Gemüse fortgesetzt werden sollen.

2. Zweck des Leitfadens

Dieser Leitfaden soll den Erzeugern (unabhängig von ihrer Größe) helfen, bei der Primärproduktion und der Handhabung von frischem Obst und Gemüse die Hygieneanforderungen korrekt und einheitlich zu erfüllen. Er enthält Angaben dazu, wie die Erzeuger bei der Primärproduktion, d. h. beim Anbau und bei der Ernte sowie nach der Ernte, einschließlich des Transports, von frischem Obst und Gemüse, das roh (unverarbeitet) oder mit minimaler Verarbeitung (d. h. gewaschen, sortiert und verpackt) an die Verbraucher verkauft werden soll, mikrobiologische Risiken für die Lebensmittelsicherheit durch gute landwirtschaftliche Praxis und gute Hygienepraxis eindämmen können, sofern die Beschaffenheit des frischen Obsts und des frischen Gemüses gemäß der Definition in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 4 durch die betreffenden Tätigkeiten nicht wesentlich verändert wird. Diese Tätigkeiten werden im Folgenden als "damit zusammenhängende Vorgänge" bezeichnet. Die gute Praxis sollte in der gesamten Primärproduktionskette eingehalten werden.

Dieser Leitfaden sollte unbedingt bei frischem Obst und Gemüse zum rohen Verzehr und nach Möglichkeit auch bei zum gegarten Verzehr bestimmtem frischem Obst und Gemüse berücksichtigt werden.

3. Anwendungsbereich und Verwendung

Dieser Leitfaden behandelt die gute Hygienepraxis und die gute landwirtschaftliche Praxis bei der Primärproduktion von frischem Obst und Gemüse einschließlich damit zusammenhängender Vorgänge zur Eindämmung mikrobiologischer Pathogene, die nach dem Verzehr von frischem Obst und Gemüse 5 Magen-/Darm-Erkrankungen hervorrufen (pathogene E. coli, Hepatitis-A-Viren, Listerien usw.).

Zu bestimmten Erzeugnissen wurden gegebenenfalls zusätzliche spezifische Hinweise aufgenommen 6. Ein spezifischer EU-Leitfaden zur guten Hygienepraxis bei der Erzeugung von Sprossen und von Samen zur Sprossenerzeugung 7 wird von der European Sprouted Seeds Association erarbeitet. Daher wird die Erzeugung dieser Kategorie in diesem Leitfaden nicht weiter behandelt.

Dieser Leitfaden erläutert, wie die allgemeinen Hygieneanforderungen bei frischem Obst und Gemüse zu erfüllen sind. Er ist in Verbindung mit anderen maßgeblichen Leitfäden zu verwenden. Wenngleich die europäische Industrie zur Erzeugung von frischem Obst und Gemüse sehr vielfältig ist und obwohl die im Folgenden berücksichtigten Kategorien von frischem Obst und Gemüse in den EU-Mitgliedstaaten unter sehr unterschiedlichen Bedingungen erzeugt werden und manche Bestimmungen dieses Leitfadens vielleicht für kleine Betriebe oder für Regionen mit traditioneller Landwirtschaft angepasst werden müssen,sind die allgemeinen Hygieneanforderungen gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 doch immer einzuhalten.

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