umwelt-online: Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG und des Beschlusses 92/438/EWG - Verordnung über amtliche Kontrollen (2)

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Gebiete, auf die in Artikel 3 Nummer 40 verwiesen wird, ausser für die Anwendung von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe g Anhang I

(1) Das Gebiet des Königreichs Belgien

(2) Das Gebiet der Republik Bulgarien

(3) Das Gebiet der Tschechischen Republik

(4) Das Gebiet des Königreichs Dänemark, mit Ausnahme der Färöer und Grönlands

(5) Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

(6) Das Gebiet der Republik Estland

(7) Das Gebiet Irlands

(8) Das Gebiet der Hellenischen Republik

(9) Das Gebiet des Königreichs Spanien, mit Ausnahme von Ceuta und Melilla

(10) Das Gebiet der Französischen Republik

(11) Das Gebiet der Kroatischen Republik

(12) Das Gebiet der Italienischen Republik

(13) Das Gebiet der Republik Zypern

(14) Das Gebiet der Republik Lettland

(15) Das Gebiet der Republik Litauen

(16) Das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg

(17) Das Gebiet Ungarns

(18) Das Gebiet der Republik Malta

(19) Das Gebiet des Königreichs der Niederlande in Europa

(20) Das Gebiet der Republik Österreich

(21) Das Gebiet der Republik Polen

(22) Das Gebiet der Portugiesischen Republik

(23) Das Gebiet Rumäniens

(24) Das Gebiet der Republik Slowenien

(25) Das Gebiet der Slowakischen Republik

(26) Das Gebiet der Republik Finnland

(27) Das Gebiet des Königreichs Schweden

(28) Das Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland

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Schulung des Personals der zuständigen Behörden Anhang II

Kapitel I
Themenbereiche der Schulungen für Personal, das amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten durchführt

(1) Verschiedene Kontrollverfahren und -techniken, zum Beispiel Inspektionen, Überprüfungen, Screenings, gezielte Screenings, Probenahmen sowie Laboranalysen, -tests und -diagnosen

(2) Kontrollmethoden

(3) Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2

(4) Bewertung eines Verstoßes gegen die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2

(5) Gefahren bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Tieren und Waren

(6) Die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, für das Tierwohl sowie für die Umwelt

(7) Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren und Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft

(8) Management-Systeme, z.B. Qualitätssicherungsprogramme der Unternehmer und ihre Bewertung, sofern diese für die Erfüllung der Auflagen in den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 relevant sind

(9) Amtliche Bescheinigungssysteme

(10) Vorkehrungen für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

(11) Gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen

(12) Prüfung schriftlichen Dokumentationsmaterials und sonstiger Aufzeichnungen - einschließlich derjenigen zu Laborvergleichstests, Akkreditierung und Risikobewertung -, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 zu bewerten; dazu können auch finanzielle und kommerzielle Aspekte zählen

(13) Kontrollverfahren und Bestimmungen für den Eingang in die Union von Tieren und Waren, die aus Drittländern kommen

(14) Alle sonstigen Bereiche, die notwendig sind, um die Durchführung der amtlichen Kontrollen im Einklang mit dieser Verordnung zu gewährleisten

Kapitel II
Prüffelder für Kontrollverfahren

(1) Aufbau der zuständigen Behörden und Beziehung zwischen den zentralen zuständigen Behörden und den Behörden, die von diesen mit der Durchführung amtlicher Kontrollen oder anderer amtlicher Tätigkeiten betraut wurden

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