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Regelwerk, EU 2017, Lebensmittel - Arzneimittel

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/369 des Rates vom 27. Februar 2017 über Kontrollmaßnahmen für Methyl 2-[[1-(cyclohecylmethyl)-1H-indol-3-carbonyl]amino]-3,3-dimethylbutanoat (MDMB-CHMICA)

(ABl. Nr. L 56 vom 03.03.2017 S. 210)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen 1, insbesondere Artikel 8 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In einer Sondersitzung des erweiterten Wissenschaftlichen Ausschusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wurde gemäß dem Beschluss 2005/387/JI ein Bericht zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der neuen psychoaktiven Substanz Methyl 2-[[1-(cyclohecylmethyl)-1H-indol-3-carbonyl]amino]-3,3-dimethylbutanoat (MDMB-CHMICA) verfasst und der Kommission und dem Rat am 28. Juli 2016 vorgelegt.

(2) MDMB-CHMICa wird als synthetischer Cannabinoid-Rezeptor-Agonist eingestuft. Synthetische Cannabinoid-Rezeptor-Agonisten, die auch als synthetische Cannabinoide bezeichnet werden, sind eine chemisch vielfältige Gruppe von Substanzen, welche ähnlich wie Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) wirken, der hauptsächlich psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Δ9-THC und die synthetischen Cannabinoide Naphtalin-1-yl(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon (JWH-018) und 1-(5-Fluoropentyl)-1H-indol-3-yl]-(naphthalin-1-yl)-methanon (AM-2201) sind Cannabinoid-Rezeptor-Agonisten, die der Kontrolle im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe unterliegen.

(3) Durch die hohe Wirksamkeit von MDMB-CHMICa und die sehr unterschiedlichen Mengen der Verbindung in "Legal-High-Produkten" besteht eine hohe Gefahr akuter Giftigkeit.

(4) MDMB-CHMICa ist seit mindestens August 2014 auf dem Drogenmarkt in der Europäischen Union verfügbar und wurde bisher in 23 Mitgliedstaaten entdeckt. Typischerweise wird es - als "Legal-High-Produkt" gekennzeichnet - in headshops sowie im Internet als "legaler" Ersatz für Cannabis verkauft. Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass MDMB-CHMICa in Form von sogenanntem Bulk Powder von in China ansässigen Chemieunternehmen produziert wird. Es wird in die Union importiert, wo es entweder weiterverarbeitet und in Rauchmischungen für den Handel abgepackt oder in Pulverform verkauft wird. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass MDMB-CHMICa innerhalb der Union hergestellt wird.

(5) MDMB-CHMICa wird typischerweise eingenommen, indem eine Kräutermischung geraucht wird, die entweder als fertiges "Legal-High-Produkt" im Handel erworben oder in selteneren Fällen selbst hergestellt wird. Bei Produkten im Handel wird für gewöhnlich nicht angegeben, ob das Produkt MDMB-CHMICa oder andere synthetische Cannabinoid-Rezeptor-Agonisten enthält. Deshalb könnte es vielen Personen, die MDMB-CHMICa konsumieren, nicht bewusst sein, dass sie die Substanz zu sich nehmen. Darüber hinaus könnte es diesen Konsumenten nicht bewusst sein, welche Dosis sie zu sich nehmen. Das Herstellungsverfahren kann auch dazu führen, dass die Substanz ungleichmäßig in dem pflanzlichen Material verteilt ist, was zur Folge haben kann, dass es in manchen Produkten Stellen (sog."hot pockets") gibt, die eine hohe Cannabinoidkonzentration aufweisen, wodurch die Gefahr einer akuten Vergiftung und von Massenvergiftungen erhöht wird.

(6) Die verfügbaren Daten zeigen, dass MDMB-CHMICa von Cannabiskonsumenten, "Psychonauten" und Personen, die sich regelmäßig Drogentests unterziehen müssen (unter anderem inhaftierte Personen), verwendet wird.

(7) Obwohl keine speziellen Informationen über mögliche Auswirkungen von MDMB-CHIMICa auf das unmittelbare soziale Umfeld oder die Gesellschaft insgesamt vorliegen, weisen mehrere Berichte darauf hin, dass als Folgen des Konsums Gewaltbereitschaft und Aggression auftreten können. Darüber hinaus lässt der Nachweis von MDMB-CHIMICa in Fällen des Verdachts auf Fahren unter Drogeneinfluss auf das Potenzial für weitere Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit schließen.

(8) Acht Mitgliedstaaten haben insgesamt 28 Todesfälle und 25 akute Vergiftungen, bei denen MDMB-CHMICa entdeckt wurde, gemeldet. Sollten Erhältlichkeit und Konsum von MDMB-CHMICa zunehmen, könnte das erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Einzelnen und der Gesellschaft haben.

(9) Es gibt nur wenige Hinweise auf eine mögliche Beteiligung der organisierten Kriminalität an der Herstellung, dem Vertrieb und der Beschaffung von MDMB-CHMICa innerhalb der Union.

(10) MDMB-CHMICa ist nicht in der Liste der Substanzen verzeichnet, die Kontrollmaßnahmen gemäß dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe unterliegen. Es gehört jedoch zu den Substanzen, die für eine Überprüfung durch den für Drogenabhängigkeit zuständigen 38. Expertenausschuss der WHO in Betracht gezogen werden, der Empfehlungen für die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen über die von ihm als angemessen erachteten Kontrollmaßnahmen abgibt.

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