umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2016/1969 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (3)
6A003 Kameras, Systeme oder Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 6A203.
Messkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung: Die Erfassung von modular aufgebauter Kameraausrüstung durch die Unternummern 6A003a3 bis 6A003a5 richtet sich nach den maximal erreichbaren Parametern, die bei Verwendung von Einschüben (plug-ins) gemäß den Spezifikationen des Kameraherstellers möglich sind.
Hochgeschwindigkeitsfilmkameras für die Filmformate von 8 mm bis 16 mm, bei denen der Film während der Aufzeichnungsdauer kontinuierlich transportiert wird und die mehr als 13.150 Einzelbilder pro Sekunde aufnehmen können,
Anmerkung: Unternummer 6A003a1 erfasst nicht Filmkameras, konstruiert für zivile Zwecke.
mechanische Hochgeschwindigkeitskameras mit stillstehendem Film, die mehr als 1 Mio. Einzelbilder pro Sekunde mit der vollen Bildhöhe im 35-mm-Bildformat aufnehmen können oder proportional höhere Aufnahmeraten für geringere Bildhöhen oder proportional niedrigere Aufnahmeraten für größere Bildhöhen ermöglichen,
mechanische oder elektronische Streakkameras wie folgt:
mechanische oder elektronische Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten größer als 10 mm/µs,
elektronische Streakkameras mit einer zeitlichen Auflösung besser als 50 ns,
elektronische Framing-Kameras mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit größer als 1 Mio. Einzelbilder pro Sekunde,
elektronische Kameras mit allen folgenden Eigenschaften:
elektronische Verschlussgeschwindigkeit (Ausblendfähigkeit) kleiner als 1 µs pro Vollbildund
Ausgabezeit, die eine Bildgeschwindigkeit größer als 125 Vollbilder pro Sekunde ermöglicht,
Einschübe (plug-ins) mit allen folgenden Eigenschaften:
besonders konstruiert für modular aufgebaute Kameraausrüstung, die in Unternummer 6A003a erfasst ist,und
gemäß Herstellerangaben erreichbare Veränderung der Kameradaten, um die in Unternummer 6A003a3, 6A003a4 oder 6A003a5 genannten Grenzwerte zu erreichen;
Bildkameras wie folgt:
Anmerkung: Unternummer 6A003b erfasst nicht Fernseh- oder Videokameras, besonders konstruiert für Fernseh-Rundfunk-Einsatz.
Videokameras, die Halbleitersensoren enthalten, mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs größer als 10 nm und kleiner/gleich 30.000 nm und mit allen folgenden Eigenschaften:
mit einer der folgenden Eigenschaften:
mehr als 4 x 106 "aktive Bildelemente" (active pixels) je Halbleiter-Sensor-Anordnung für Monochrom-Kameras (Schwarzweißkameras),
mehr als 4 x 106 "aktive Bildelemente" je Halbleiter-Sensor-Anordnung für Farbkameras mit drei Halbleiter-Sensor-Anordnungenoder
mehr als 12 x 106 "aktive Bildelemente" für Halbleiter-Farbkameras mit einer Halbleiter-Sensor-Anordnungund
mit einer der folgenden Eigenschaften:
optische Spiegel, erfasst von Unternummer 6A004a,
Steuereinrichtungen für optische Elemente, erfasst von Unternummer 6A004d,oder
Fähigkeit zum Festhalten intern generierter 'Kamera-Positionsdaten'.
Technische Anmerkung:
Die Erfassung digitaler Videokameras unter Unternummer 6A003b1 richtet sich nach der maximalen Anzahl "aktiver Bildelemente" (active pixels), die für die Aufnahme bewegter Bilder verwendet werden.
Im Sinne dieser Unternummer sind 'Kamera-Positionsdaten' die Informationen, die erforderlich sind, um die Ausrichtung der Sichtlinie einer Kamera in Bezug auf die Erde zu bestimmen. Eingeschlossen sind: 1) der horizontale Winkel zwischen der Sichtlinie der Kamera und der Richtung des Erdmagnetfeldes und 2) der vertikale Winkel zwischen der Sichtlinie der Kamera und dem Horizont der Erde.
Abtastkameras und Abtastkamerasysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs größer als 10 nm und kleiner/gleich 30.000 nm,
mit linearen Sensor-Anordnungen (linear detector arrays) mit mehr als 8 192 Elementen je Anordnungund
mit mechanischer Abtastung in einer Richtung,
Anmerkung: Unternummer 6A003b2 erfasst nicht Abtastkameras und Abtastkamerasysteme, besonders konstruiert für eines der folgenden Geräte:
industrielle oder zivile Fotokopierer;
Bildscanner, besonders konstruiert für zivile, ortsfeste Scanning-Anwendungen im Nahbereich (z.B. Reproduktion von Bildern oder Druck in Dokumenten, Kunstwerken oder Fotografien); oder
medizinische Ausrüstung.
Bildkameras mit eingebauten Bildverstärkerröhren, die von Unternummer 6A002a2a oder 6A002a2b erfasst werden,
Bildkameras mit eingebauten "Focal-plane-arrays" mit einer der folgenden Eigenschaften:
mit "Focal-plane-arrays", die von Unternummer 6A002a3a bis 6A002a3e erfasst werden,
mit "Focal-plane-arrays", die von Unternummer 6A002a3f erfasst werden,oder
mit "Focal-plane-arrays", die von Unternummer 6A002a3g erfasst werden,
Anmerkung 1: Als Bildkamera im Sinne von Unternummer 6A003b4 gelten auch "Focal-plane-arrays", die mit einer über den integrierten Schaltkreis zum Auslesen des Bildsignals hinausgehenden "Signalverarbeitungs"elektronik ausgestattet sind, die als Minimalfunktion die Ausgabe eines analogen oder digitalen Signals beim Einschalten der Spannungsversorgung aktiviert.
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