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Regelwerk, EU 2016, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1881 der Kommission vom 24. Oktober 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 837/2012 in Bezug auf die Mindestaktivität von 6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Sauen (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 289 vom 25.10.2016 S. 15)



Anmerk.:  s. Liste der VO'en - Zulasssung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verwendung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594), die zur Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" gehört, als Futtermittelzusatzstoff für Geflügel, entwöhnte Ferkel, Mastschweine und Sauen wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 837/2012 der Kommission 2 für eine Dauer von zehn Jahren zugelassen.

(2) Der Zulassungsinhaber hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, die Zulassungsbedingungen für den betreffenden Zusatzstoff dahin gehend zu ändern, dass die Mindestaktivität von 1.000 FYT/kg Alleinfuttermittel auf 500 FYT für Sauen verringert wird. Dem Antrag waren die einschlägigen Informationen beigefügt, die den Änderungsvorschlag stützen. Die Kommission hat diesen Antrag an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") weitergeleitet.

(3) Die Behörde kam in ihrem Gutachten vom 26. Januar 2016 3 zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Dosis bei der Mindestaktivität von 500 FYT/kg Alleinfuttermittel zur Erhöhung der apparenten fäkalen Phosphorverdaulichkeit wirksam ist. Die Verringerung der vorgeschlagenen Dosis für Sauen hätte keinen Einfluss auf die vorherigen Schlussfolgerungen in Bezug auf die Sicherheit für Sauen, Verbraucher, Anwender und Umwelt. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff für Sauen, Verbraucher und die Umwelt unbedenklich ist; er ist nicht reizend für Haut und Augen, sollte jedoch als Hautallergen behandelt werden. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde für nicht erforderlich.

(4) Die Bedingungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sind erfüllt.

(5) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 837/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 837/2012 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Oktober 2016

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) ABl. Nr. L 252 vom 19.09.2012 S. 7.

3) EFSa Journal 2016; 14(2):4393.

.

Anhang

" Anhang

Kenn-
nummer
des Zu-
satzstoffes
Name des
Zulassungsinhabers
Zusatz-
stoff
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung,
Beschreibung, Analysemethode
Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige
Bestimmungen
Geltungsdauer
der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer.
4a18 DSM Nutritional Products Ltd 6-Phytase

(EC 3.1.3.26)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) mit einer Mindestaktivität von:

fest: 10.000 FYT1/g
flüssig: 20.000 FYT/g

Charakterisierung des Wirkstoffs

6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594)

Analysemethode2

Quantifizierung von 6-Phytase im Futtermittel:

Kolorimetrische Messung des anorganischen Phosphats, das von der 6-Phytase aus Phytat freigesetzt wird (ISO 30024:2009)

Geflügel
Mastschweine
Ferkel

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(Stand: 11.03.2019)

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