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Empfehlung (EU) 2016/1319 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Empfehlung 2006/576/EG in Bezug auf Deoxynivalenol, Zearalenon und Ochratoxin a in Heimtierfutter
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 208 vom 02.08.2016 S. 58)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Empfehlung 2006/576/EG der Kommission 1 enthält Richtwerte für Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, Fumonisin B1 + B2 sowie T-2- und HT-2-Toxin in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln.
(2) Der geltende Richtwert für Deoxynivalenol in Futtermitteln für Hunde beträgt 5 mg/kg. Angesichts der vor Kurzem eingegangenen Informationen über die Toxizität von Deoxynivalenol in Futtermitteln für Hunde und des Gutachtens der EFSa zu Deoxynivalenol in Futtermitteln 2 scheint der geltende Richtwert keine ausreichenden Sicherheiten bezüglich der Gesundheit von Hunden zu bieten und sollte daher für Futtermittel für Hunde gesenkt werden.
(3) Angesichts der vor Kurzem eingegangenen Informationen über die Toxizität von Zearalenon in Futtermitteln für Katzen und Hunde sollte ein Richtwert für Zearalenon in Futtermitteln für Katzen und Hunde festgelegt werden, um Sicherheiten in Bezug auf die Gesundheit von Katzen und Hunden zu bieten, bis eine aktualisierte Risikobewertung durch die EFSa zu den möglichen Risiken für die Gesundheit von Tieren aufgrund des Vorhandenseins von Zearalenon in Futtermitteln durchgeführt ist.
(4) Angesichts der vor Kurzem eingegangenen Informationen über die Toxizität von Ochratoxin a in Futtermitteln für Katzen und Hunde und des Gutachtens der EFSa in Bezug auf Ochratoxin a in Futtermitteln 3 sollte ein Richtwert für Ochratoxin a in Futtermitteln für Katzen und Hunde festgelegt werden, um Sicherheiten in Bezug auf die Gesundheit von Katzen und Hunden zu bieten.
(5) Zur Erhaltung der Lesbarkeit der Bestimmungen in der Empfehlung sollte der Anhang der Empfehlung durch einen neuen Anhang ersetzt werden
- hat folgende Empfehlung abgegeben:
Der Anhang der Empfehlung 2006/576/EG wird durch den Anhang der vorliegenden Empfehlung ersetzt.
Brüssel, den 29. Juli 2016
2) Opinion of the Scientific Panel on Contaminants in the Food Chain on a request from the Commission related to Deoxynivalenol (DON) as undesirable substance in animal feed http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/73
3) Opinion of the Scientific Panel on Contaminants in the Food Chain on a request from the Commission related to ochratoxin a (OTA) as undesirable substance in animal feed; http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/101
Richtwerte | Anhang |
Mykotoxin | Zur Fütterung bestimmte Erzeugnisse | Richtwert in mg/kg (ppm) für ein Futtermittel mit einem Feuchtegehalt von 12 % |
Desoxynivalenol | Einzelfuttermittel * | |
|
8 | |
|
12 | |
Mischfuttermittel außer | 5 | |
|
0,9 | |
|
2 | |
Zearalenon | Einzelfuttermittel * | |
|
2 | |
|
3 | |
Mischfuttermittel für | ||
|
0,1 | |
|
0,2 | |
|
0,25 | |
|
0,5 | |
Ochratoxin A | Einzelfuttermittel * | |
|
0,25 | |
Mischfuttermittel für | ||
|
0,05 | |
|
0,1 | |
|
0,01 | |
Fumonisin B1 + B2 | Einzelfuttermittel * | |
|
60 | |
Mischfuttermittel für | ||
|
5 | |
|
(Stand: 11.03.2019)
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