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Empfehlung (EU) 2016/1111 der Kommission vom 6. Juli 2016 für die Überwachung von Nickel in Lebensmitteln
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 183 vom 08.07.2016 S. 70)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nickel ist ein Metall, das weithin auf der Erdoberfläche vorkommt. Es ist aufgrund natürlicher und anthropogener Aktivitäten in Lebensmitteln und Trinkwasser vorhanden.
(2) Die griechische Lebensmittelbehörde ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das von Nickel in Lebensmitteln, insbesondere in Gemüse, ausgehende Risiko für die menschliche Gesundheit zu bewerten.
(3) Das Wissenschaftliche Gremium "Kontaminanten in der Lebensmittelkette" bei der EFSa (CONTAM-Gremium) beschloss, die Risikobewertung auf Trinkwasser auszudehnen, und legte ein wissenschaftliches Gutachten über die Gesundheitsrisiken durch Nickel in Lebensmitteln und Trinkwasser 1 vor. In diesem Gutachten wurde die Reproduktions- und Entwicklungstoxizität als kritische Wirkung für die Risikocharakterisierung chronischer oraler Nickelexposition zugrunde gelegt. Ekzematische Aufflammreaktionen und die Verschlimmerung allergischer Reaktionen wurden als kritische Wirkung akuter oraler Nickelexposition für gegen Nickel sensibilisierte Personen zugrunde gelegt.
(4) Es wurden Daten über Nickel in Lebensmitteln und Trinkwasser in 15 europäischen Ländern erhoben. Da jedoch 80 % der insgesamt erhobenen Daten aus einem Mitgliedstaat stammen, wäre ein Datensatz mit größerer geografischer Streuung notwendig, um das Vorhandensein von Nickel in Lebensmitteln für die gesamte Union zu überprüfen.
(5) Für bestimmte Lebensmittelgruppen, die im wissenschaftlichen Gutachten der EFSa als Hauptquellen für die ernährungsbedingte Exposition genannt werden, waren nur begrenzt Daten über das Vorhandensein von Nickel verfügbar. Im Hinblick auf mögliche künftige Risikomanagementmaßnahmen wäre eine genauere Prüfung des Nickelgehalts von Lebensmitteln dieser Lebensmittelgruppen ratsam
- hat folgende Empfehlung abgegeben:
Brüssel, den 6. Juli 2016
2) Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission vom 28. März 2007 zur Festlegung der Probenahme- und Analysemethoden für die Kontrolle des Gehalts an Spurenelementen und Prozesskontaminanten in Lebensmitteln (ABl. Nr. L 88 vom 29.03.2007 S. 29).
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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