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Regelwerk, EU 2016, Lebensmittel - Futtermittel

Empfehlung (EU) 2016/1110 der Kommission vom 28. Juni 2016 zur Überwachung des Vorkommens von Nickel in Futtermitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 183 vom 08.07.2016 S. 68)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Vorkommen von Nickel (im Folgenden "Ni") in Futtermitteln kann sowohl auf natürliche als auch auf anthropogene Quellen zurückzuführen sein. Zudem enthalten bestimmte Futtermittelausgangserzeugnisse metallisches Nickel, da es als Katalysator bei ihrer Herstellung verwendet wird.

(2) Das wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (im Folgenden "CONTAM-Gremium") der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") hat ein wissenschaftliches Gutachten zu den Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt in Zusammenhang mit dem Vorkommen von Ni in Futtermitteln 1 abgegeben.

(3) Das CONTAM-Gremium kam zu dem Schluss, dass von Ni keine negativen Auswirkungen durch Futtermittel für Rinder, Schweine, Kaninchen, Enten, Fische, Hunde, Hühner, Pferde, Schafe, Ziegen und Katzen zu erwarten sind. In Bezug auf die Bewertung von Risiken für die menschliche Gesundheit in Zusammenhang mit dem Vorkommen von Ni in Lebensmitteln tierischen Ursprungs kam das CONTAM-Gremium zu dem Schluss, dass - berücksichtigt man nur Lebensmittel tierischen Ursprungs - die derzeitige chronische Exposition gegenüber Ni in der Durchschnittsbevölkerung potenziell Anlass zu Besorgnis im Hinblick auf junge Menschen geben könnte. Hinsichtlich der akuten lebensmittelbedingten Exposition gelangte das CONTAM-Gremium zu dem Schluss, dass bei nickelsensitiven Personen auch das Risiko des Aufflammens von Hautekzemen (Flareup-Phänomen) durch den Verzehr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs besteht. Der Beitrag von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zur lebensmittelbedingten Exposition des Menschen gegenüber Ni sollte daher nicht unterschätzt werden, insbesondere in den Altersklassen mit hoher lebensmittelbedingter Nickelexposition. Allerdings war es anhand der verfügbaren Daten nicht möglich, Übertragungsraten (Carryover) von Futtermitteln in Lebensmittel tierischen Ursprungs zu bestimmen.

(4) Es ist darauf hinzuweisen, dass die bei dem wissenschaftlichen Gutachten der EFSa herangezogenen Datenbestände über das Auftreten von Ni in Futtermitteln hauptsächlich von einem Mitgliedstaat stammen und daher nicht unbedingt repräsentativ für das Vorhandensein von Ni in Futtermitteln in der EU sind.

(5) Es ist daher angebracht, das Vorkommen von Ni in Futtermitteln in der gesamten EU zu überwachen, ehe die Festlegung von Höchstwerten für Ni in Futtermitteln oder andere Risikomanagementmaßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier in Erwägung gezogen werden

- hat folgende Empfehlung abgegeben:

  1. Die Mitgliedstaaten sollten mit aktiver Beteiligung von Futtermittelunternehmern das Vorkommen von Ni in Futtermitteln überwachen.
  2. Die Mitgliedstaaten sollten das Probenahmeverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission 2 anwenden, damit die Repräsentativität der Proben für die beprobte Partie gewährleistet ist.
  3. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der Analysen regelmäßig und spätestens bis 31. Oktober 2017 der EFSa übermittelt werden und dass dies im Datenübermittlungsformat der EFSa gemäß ihrem Leitfaden zur "Standard Sample Description (SSD)" für Lebens- und Futtermittel 3 und den zusätzlichen spezifischen Berichterstattungsanforderungen der EFSa geschieht.

Brüssel, den 28. Juni 2016

1) CONTAM-Gremium der EFSa (EFSA-Gremium "Kontaminanten in der Lebensmittelkette"), 2015. Scientific Opinion on the risks to animal and public health and the environment related to the presence of nickel in feed (Wissenschaftliches Gutachten zu den Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt im Zusammenhang mit dem Vorkommen von Nickel in Futtermitteln). EFSa Journal 2015;13(4):4074, 76 S. doi:10.2903/j.efsa.2015.4074 www.efsa.europa.eu/efsajournal.

2) Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. Nr. L 54 vom 26.02.2009 S. 1).

3) http://www.efsa.europa.eu/de/datex/datexsubmitdata.htm.

ENDE

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