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Regelwerk, EU 2015, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1408 der Kommission vom 19. August 2015 zur Zulassung von DL-Methionyl-DL-Methionin als Zusatzstoff in Futtermitteln für Fische und Krebstiere

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 219 vom 20.08.2015 S. 3)



Anmerk.:  s. Liste der VO'en - Zulasssung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2) Es wurde ein Antrag gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 auf Zulassung von DL-Methionyl-DL-Methionin als Futtermittelzusatzstoff gestellt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag betrifft die Zulassung von DL-Methionyl-DL-Methionin, das in die Zusatzstoffkategorie "ernährungsphysiologische Zusatzstoffe" einzuordnen ist, als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Wassertierarten.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ("die Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 27. Januar 2015 2 den Schluss, dass DL-Methionyl-DL-Methionin unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat und dass es als wirksame Quelle der Aminosäure L-Methionin bei Fischen und Krebstieren gelten kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

(5) Die Bewertung von DL-Methionyl-DL-Methionin hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieses Stoffs gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie "ernährungsphysiologische Zusatzstoffe" und der Funktionsgruppe "Aminosäuren, deren Salze und Analoge" angehört, wird unter den ebenfalls im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. August 2015


1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) EFSa Journal 2015;13(2):4012.

.

Anhang


Kenn-
nummer
des Zusatz-
stoffs
Name des
Zulassungs-
inhabers
Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung,
Beschreibung, Analysemethode
Tierart oder
Tierkategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige
Bestimmungen
Geltungsdauer
der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel
mit einem Feuchtig-
keitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge.
3c306 - DL-Methionyl- DL-Methionin Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Chemisch synthetisiertes, kristallines Pulver mit einem Mindestgehalt von 93 % DL-Methionyl-DL-Methionin, einem Höchstgehalt von 3 % DL-Methionin und einem Höchstgehalt von 3 % Natriumsulfat (in der Trockensubstanz)

Charakterisierung des Wirkstoffs

DL-Methionyl-DL-Methionin (2-[(2-Amino-4-methylsulfanylbutanoyl)amino]-4- methylsulfanylbuttersäure)

Chemische Formel: C10H20N2O3S2

CAS-Nummer: 52715-93-2

Analysemethode1

Quantifizierung von DL-Methionyl-DL-Methionin im Futtermittelzusatzstoff: Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit fotometrischer Detektion bei 205 nm (RP-HPLC-UV)

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