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Regelwerk, EU 2015, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1291 der Kommission vom 23. Juli 2015 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierten wärmebehandelten Milcherzeugnissen als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4960)
(Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(ABl. Nr. L 198 vom 28.07.2015 S. 26)



Liste über neuartige Lebensmittel /neuartige Lebensmittelzutaten

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten 1, insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Dezember 2012 stellte die Firma Avitop GmbH bei den zuständigen Behörden Irlands einen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens von mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierten wärmebehandelten Milcherzeugnissen als neuartiges Lebensmittel.

(2) Die zuständige Lebensmittelprüfstelle Irlands legte am 21. Juni 2013 ihren Bericht über die Erstprüfung vor. Darin kam sie zu dem Schluss, dass mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse die Kriterien des Artikels 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 für neuartige Lebensmittel erfüllen.

(3) Die Kommission leitete den Bericht über die Erstprüfung am 4. September 2013 an die übrigen Mitgliedstaaten weiter.

(4) Innerhalb der in Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 festgelegten Frist von 60 Tagen wurden begründete Einwände erhoben.

(5) Am 10. April 2014 konsultierte die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und ersuchte sie, mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 zu bewerten.

(6) Am 10. Dezember 2014 nahm die EFSa ein Wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheit von mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierten wärmebehandelten Milcherzeugnissen als neuartiges Lebensmittel 2 an, in dem sie den Schluss zog, dass diese Milcherzeugnisse sicher sind.

(7) Die Angaben in dem Gutachten erlauben die Feststellung, dass mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse als neuartiges Lebensmittel die Kriterien des Artikels 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 erfüllen.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse gemäß der Spezifikation im Anhang dürfen in der Union als neuartiges Lebensmittel in flüssiger, halbflüssiger und sprühgetrockneter Form in Verkehr gebracht werden.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an Avitop GmbH, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, Deutschland, gerichtet.

Brüssel, den 23. Juli 2015

1) ABl. Nr. L 43 vom 14.02.1997 S. 1.

2) EFSa Journal 2015; 13(1):3956.

.

Spezifikation für mit Bacteroides Xylanisolvens (DSM 23964) fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse Anhang


Definition: Wärmebehandelte fermentierte Milcherzeugnisse werden mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) als Starterkultur hergestellt.
Beschreibung Teilentrahmte Milch (zwischen 1,5 und 1,8 % Fett) oder Magermilch (0,5 % Fett oder weniger) wird vor Beginn der Fermentation mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) pasteurisiert oder ultrahocherhitzt. Das daraus entstehende fermentierte Milcherzeugnis wird homogenisiert und dann zur Inaktivierung von Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) wärmebehandelt. Das Endprodukt enthält keine lebensfähigen Zellen von Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) 1.
1) DIN EN ISO 21528-2, geändert.


ENDE

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