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Regelwerk, EU 2015

Harmonisierung der Nummerierung von EU - Rechtsakten

(EU 2015)



Hinweis -Harmonisierung der Nummerierung von EU - Rechtsakten

Ab dem 1. Januar 2015 gilt für EU-Rechtsakte eine neue Nummerierung. Den in der Reihe L (Rechtsakte) im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlichten Dokumenten werden Nummern anhand einer neu festgelegten Methode zugewiesen. Nach dieser neuen Methode, mit der die bisherigen divergierenden Praktiken harmonisiert und vereinfacht werden, tragen die EU-Rechtsakte einheitliche laufende Nummern. Dadurch werden sowohl der Zugang zum EU-Recht als auch das Auffinden und die Referenzierung von Rechtsakten vereinfacht.

Die ab dem 1. Januar 2015 in der Reihe L des Amtsblatts veröffentlichten Dokumente werden vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union wie folgt nummeriert:

Die Nummerierung und Referenzierung von Dokumenten, die vor dem 1. Januar 2015 oder in einer anderen Reihe des Amtsblatts veröffentlicht wurden, ändern sich nicht.

Von der Änderung betroffen ist allein die vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilte Nummer; die anderen Elemente im Titel bleiben unverändert.

Die CELEX-Nummern (in der Datenbank EUR-Lex verwendete Identifikatoren) werden weiterhin in derselben Weise aufgebaut und basieren auf den Komponenten der vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilten Nummern. Nähere Informationen zu den CELEX-Nummern unterhttp://eurlex.europa.eu/content/help/ faq/intro.html#top.

Die CELEX-Nummern (in der Datenbank EUR-Lex verwendete Identifikatoren) werden weiterhin in derselben Weise aufgebaut und basieren auf den Komponenten der vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilten Nummern. Nähere Informationen zu den CELEX-Nummern unterhttp://eurlex.europa.eu/content/help/ faq/intro.html#top.

Sonderfälle

1. Für bestimmte Dokumente gilt die neue Nummerierung nicht, z.B.:
internationale Übereinkommen und Angaben zum Datum ihres Inkrafttretens,
Berichtigungen.
Diese Dokumente werden nach wie vor nicht nummeriert.
2. Die folgenden Dokumente werden mit zwei Nummern versehen - einer zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilten Nummer und einer vorher vom Autor zugeteilten Nummer:
Rechtsakte und -instrumente der EZB, z.B.:
Beschluss (EU) 2015/33 der Europäischen Zentralbank ... (EZB/2015/1)
Beschlüsse des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, z.B.:
Beschluss (GASP) 2015/258 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees ... (EUBAM Libya/1/2015)
Die vom Amt für Veröffentlichungen zugewiesene Nummer enthält bei den folgenden Dokumenten kein Vertragskürzel und wird in eckigen Klammern an das Ende des Titels gesetzt:
Rechtsakte von Gremien, die durch internationale Übereinkommen eingesetzt wurden, z.B.:
Beschluss Nr. 2/2015 des AKP-EU-Botschafterausschusses ... [ 2015/45]
Rechtsakte, die im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verabschiedet wurden, z.B.:
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 58/2015 ... [ 2015/100]
Rechtsakte, die im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verabschiedet wurden, z.B.:
Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 02/10/KOL ... [ 2015/101]
Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), z.B.:
Regelung Nr. 28 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ... [ 2015/46]

Bei Fragen bezüglich der Nummerierung von EU-Rechtsakten kontaktieren Sie bitte den EUR-Lex-Helpdesk unterhttp://eur-lex.europa.eu/contact.html.


ENDE

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