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Regelwerk, EU 2015, Wasser - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/346 der Kommission vom 9. Februar 2015 über einen Antrag des Vereinigten Königreichs auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen in Bezug auf Nordirland

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 542)
(Nur der englische Text ist verbindlich)

(ABl. Nr. L 60 vom 04.03.2015 S. 42)



s.a.: Liste über Anträge/zur Gewährung auf Genehmigung zur RL 91/676/EWG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen 1, insbesondere auf Anhang III Nummer 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, eine andere Dungmenge pro Jahr und Hektar zuzulassen als in Anhang III Nummer 2 Unterabsatz 2 Satz 1 und Buchstabe a der Richtlinie 91/676/EWG vorgesehen, so ist diese Menge so zu bemessen, dass das Erreichen der in Artikel 1 der Richtlinie genannten Ziele nicht beeinträchtigt wird, wobei diese andere Menge anhand objektiver Kriterien wie lange Wachstumsphasen und Kulturen mit hohem Stickstoffbedarf zu begründen ist.

(2) Am 14. Dezember 2007 erließ die Kommission die Entscheidung 2007/863/EG 2 über einen Antrag des Vereinigten Königreichs auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen in Bezug auf Nordirland, mit der für landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 80 % Grünland die Ausbringung von 250 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr aus Viehdung gestattet wurde.

(3) Am 24. Februar 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/128/EU 3, mit dem die Entscheidung 2007/863/EG geändert und die Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2014 verlängert wurde.

(4) Die mit der Entscheidung 2007/863/EG in der Fassung des Beschlusses 2011/128/EU genehmigte Ausnahmeregelung betraf im Jahr 2013 145 landwirtschaftliche Betriebe, was ungefähr 0,59 % der Gesamtzahl der Betriebe und 0,42 % der landwirtschaftlichen Nettogesamtfläche entsprach.

(5) Am 10. Oktober 2014 beantragte das Vereinigte Königreich für die Region Nordirland bei der Kommission eine Ausnahmeregelung gemäß Anhang III Nummer 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 91/676/EWG.

(6) Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 91/676/EWG führt das Vereinigte Königreich für die Region Nordirland in dessen gesamtem Gebiet ein Aktionsprogramm durch.

(7) Aus dem auf Berichten der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008-2011 basierenden Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen geht hervor, dass im Vereinigten Königreich (Region Nordirland) für das Grundwasser alle Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 50 mg/l und 93 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 25 mg/l aufweisen. Für Oberflächengewässer zeigen alle Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von weniger als 25 mg/l an.

(8) Im Verlaufe der letzten Jahre sind der Tierbestand und die Verwendung von chemischen Düngemitteln zurückgegangen. Die Rinder-, Geflügel- und Schafbestände sind zwischen dem Zeitraum 2004-2007 und dem Zeitraum 2008-2011 um jeweils 5 %, 5 % und 10 % zurückgegangen, während der Schweinebestand zwischen 2004-2007 und 2008-2011 um 4 % zugenommen hat. Im Zeitraum 2008-2011 wurden pro Hektar durchschnittlich 117 kg Stickstoff mittels Tierdung ausgebracht, ein Rückgang von 6,4 % gegenüber 2004-2007. Der durchschnittliche Phosphorüberschuss lag im Zeitraum 2008-2011 bei 13,6 kg pro Hektar, mit einem Rückgang von 30,1 % gegenüber 2004-2007. Im Vergleich zu 2004-2007 ist die N-Düngung im Zeitraum 2008-2011 um 18,4 % und die P-Düngung um 53 % zurückgegangen.

(9) In Nordirland sind 93 % der landwirtschaftlichen Flächen Grünland. Insgesamt werden in Grünlandbetrieben 42 % der Bodenfläche extensiv bewirtschaftet (mit einer Besatzdichte von weniger als 1 Großvieheinheit je Hektar und geringen Düngemitteleinträgen), 37 % werden im Rahmen von Agrarumweltprogrammen bewirtschaftet und nur 24 % werden intensiver bewirtschaftet (mit einer Besatzdichte von mindestens 2 Großvieheinheiten je Hektar). 5 % werden für Ackerkulturen genutzt. Im Schnitt wird das Grünland mit 79 kg/ha Stickstoff und 5 kg/ha Phosphor chemisch gedüngt.

(10) Nordirland ist durch eine hohe Niederschlagsrate und vorwiegend staunasse Böden gekennzeichnet. Aufgrund der ungünstigen Bodenentwässerung ist das Denitrifikationspotential der Mehrheit der Böden in Nordirland relativ hoch, wodurch die Nitratkonzentration im Boden und somit die potentielle Auswaschungsmenge reduziert werden.

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