zurück

.

Gefordertes Grundwissen
(ausgenommen die Lizenz der Kategorie L)
Anlage I 18 19 20

1. Wissensstand - Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen der Kategorien A, B1, B2, B2L, B3 und C

Das Grundwissen für die Kategorien A, B1, B2, B2L und B3 wird durch Wissensstandindikatoren (1, 2 oder 3) zu jedem Fachmodul angegeben. Antragsteller für Kategorie C müssen über den Grundwissensstand der Kategorie B1 oder B2 verfügen.

Die Wissensstandindikatoren sind in folgende drei Stufen unterteilt:

(Die Änderung zu Punkt 2 wird gem. der VO (EU) 2023/989 zum Gültigkeitsdatum 12.06.2024. eingearbeitet ) 23
(Gültig bis 11.06.2024 gem. VO (EU) 2023/989
2. Modularisierung 18 23

Die Qualifikation in den Basisfachmodulen für jede Kategorie oder Unterkategorie einer Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen muss mit der folgenden Matrix übereinstimmen (die Fachmodule sind gegebenenfalls mit einem "X" gekennzeichnet).

Für die Kategorien A, B1 und B3:

Fachmodul a oder B1 Flugzeug mit: a oder B1 Hubschrauber mit: B3

Turbinentriebwerk(en) Kolbentriebwerk(en) Turbinentriebwerk(en) Kolbentriebwerk(en) Nicht druckbelüftete Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit Höchststartmasse (MTOM) von 2.000 kg und darunter
1 X X X X X
2 X X X X X
3 X X X X X
4 X X X X X
5 X X X X X
6 X X X X X
7A X X X X
7B



X
8 X X X X X
9A X X X X
9B



X
10 X X X X X
11A X



11B
X

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.06.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion