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Verordnung (EU) Nr. 653/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch
(ABl. Nr. L 189 vom 27.06.2014 S. 33)
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) 1997 verschärfte die Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates 3 erneut die Vorschriften der Union über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Rindern im Lichte der BSE-Epidemie (bovine spongiforme Enzephalopathie) und der daraus resultierenden erhöhten Notwendigkeit, Herkunft und Verbringung der Tiere mittels "herkömmlicher Ohrmarken" zu verfolgen.
(2) Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat nach Maßgabe der genannten Verordnung ein System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern einführt.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 regelt die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern mit Ohrmarken an beiden Ohren des Tieres, mit elektronischen Datenbanken, Tierpässen und Einzelregistern in jedem Betrieb.
(4) Die Rückverfolgung von Rindfleisch zum Ursprung mittels Kennzeichnung und Registrierung ist eine Voraussetzung für eine Herkunftsetikettierung in der gesamten Lebensmittelkette. Mit diesen Maßnahmen wird der Verbraucher- und Gesundheitsschutz gewährleistet und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt.
(5) Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und namentlich die Kennzeichnung von Rindern und die Systeme der freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch wurden als Informationspflichten von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die Belastung, die sie für Unternehmen bedeuten, in der Mitteilung der Kommission vom 22. Oktober 2009 mit dem Titel "Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009" aufgeführt.
(6) Elektronische Kennzeichnungssysteme könnten durch automatische und präzisere Erfassung und Übertragung in das Register zu einer Straffung der Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit beitragen. Zudem könnten Verbringungen der Tiere automatisch an die elektronische Datenbank gemeldet und damit Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Rückverfolgungssystems verbessert werden. Die Verwendung elektronischer Kennzeichnungssysteme würde zudem die Verwaltung bestimmter Direktzahlungen, die den Landwirten gewährt werden, verbessern.
(7) Auf Radiofrequenz-Identifikation basierte elektronische Kennzeichnungssysteme haben in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Diese Technik ermöglicht eine schnellere und genauere Erfassung der individuellen Kenncodes der Tiere und die unmittelbare Übertragung in Datenverarbeitungssysteme. Dies führt dazu, dass der Zeitaufwand für die Rückverfolgung potenziell infizierter Tiere oder Lebensmittel reduziert wird, was zu verbesserter Zuverlässigkeit von Datenbanken sowie zu verbesserter Reaktionsfähigkeit beim Ausbruch von Seuchen führt, wobei Personalkosten gesenkt werden, selbst wenn die Ausrüstungskosten steigen.
(8) Diese Verordnung steht im Einklang mit der Tatsache, dass die elektronischen Kennzeichnungssysteme in der Union bei anderen Tierarten als Rindern bereits genutzt werden, so etwa für das obligatorische System, das bei Schafen und Ziegen eingesetzt wird.
(9) Angesichts der technischen Fortschritte bei elektronischen Kennzeichnungssystemen haben mehrere Mitgliedstaaten beschlossen, die elektronische Kennzeichnung auf freiwilliger Basis auch bei Rindern einzusetzen. Das dürfte dazu führen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten und von verschiedenen Akteuren unterschiedliche Systeme entwickelt werden. Die Entwicklung unterschiedlicher Systeme würde eine spätere Harmonisierung der technischen Normen in der Union behindern. Die Interoperabllität der elektronischen Kennzeichnungssysteme der Mitgliedstaaten sollte sichergestellt werden, wie auch ihre Konsistenz mit den einschlägigen ISO-Normen oder sonstigen internationalen technischen Normen entsprechen, die von anerkannten internationalen Normungsorganisationen aufgestellt wurden, wobei davon ausgegangen wird, dass mit diesen internationalen Normen zumindest ein höheres Leistungsniveau als das der ISO-Normen garantiert werden kann.
(10) Im Bericht der Kommission vom 25. Januar 2005 über die Möglichkeit der Einführung der elektronischen Kennzeichnung von Rindern kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Technik der Radiofrequenz-Identifikation weit genug entwickelt ist, um bereits in der Praxis eingesetzt zu werden. Weiterhin folgert der Bericht, dass eine Umstellung auf die elektronische Kennzeichnung bei Rindern in der Union sehr wünschenswert ist, da sie neben anderen Vorteilen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands beitragen würde.
(11) Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 10. September 2008 mit dem Titel "Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Tiergesundheitsstrategie" will die Kommission im Zuge der Einführung elektronischer Kennzeichnungssysteme auf eine Vereinfachung der Informationspflichten hinarbeiten, etwa in Bezug auf Betriebsregister und Tierpässe.
(Stand: 11.03.2019)
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