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Regelwerk, EU 2014, Lebensmittel EU, Bund

Verordnung (EU) Nr. 272/2014 der Kommission vom 17. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates zwecks Anpassung der Gebühren der Europäischen Arzneimittel-Agentur an die Inflationsrate

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 79 vom 18.03.2014 S. 37)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates vom 10. Februar 1995 über die Gebühren der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 67 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 setzen sich die Einnahmen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (nachstehend "die Agentur") aus einem Beitrag der Union und den Gebühren zusammen, die Unternehmen an die Agentur entrichten. In der Verordnung (EG) Nr. 297/95 sind die Gebührenklassen und -höhen festgelegt.

(2) Diese Gebühren sollten unter Berücksichtigung der Inflationsrate des Jahres 2013 aktualisiert werden. Die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte EU-Inflationsrate für das Jahr 2013 betrug 1,5 %.

(3) Der Einfachheit halber sollte der angepasste Betrag auf volle 100 EUR gerundet werden.

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte diese Verordnung nicht für am 1. April 2014 anhängige gültige Anträge gelten.

(6) Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 297/95 muss die Aktualisierung mit Wirkung vom 1. April 2014 erfolgen. Daher sollte die vorliegende Verordnung dringend in Kraft treten und ab dem genannten Datum gelten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "274.400 EUR" durch "278.500 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "27.500 EUR" durch "27.900 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 3 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

ii) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "106.500 EUR" durch "108.100 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "177.300 EUR" durch "180.000 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 3 wird "10.600 EUR" durch "10.800 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 4 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

iii) Buchstabe c wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "82.400 EUR" durch "83.600 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "zwischen 20.600 EUR und 61.800 EUR" durch "zwischen 20.900 EUR und 62.700 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 3 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i) Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

- "6.900 EUR" wird durch "7.000 EUR" ersetzt.

ii) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "82.400 EUR" durch "83.600 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "zwischen 20.600 EUR und 61.800 EUR" durch "zwischen 20.900 EUR und 62.700 EUR" ersetzt.

c) In Absatz 3 wird "13.600 EUR" durch "13.800 EUR" ersetzt.

d) In Absatz 4 wird "20.600 EUR" durch "20.900 EUR" ersetzt.

e) In Absatz 5 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

f) Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i) In Unterabsatz 1 wird "98.400 EUR" durch "99.900 EUR" ersetzt.

ii) In Unterabsatz 2 wird "zwischen 24.500 EUR und 73.800 EUR" durch "zwischen 24.900 EUR und 74.900 EUR" ersetzt.

2. In Artikel 4 wird "68.400 EUR" durch "69.400 EUR" ersetzt.

3. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "137.300 EUR" durch "139.400 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "13.600 EUR" durch "13.800 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 3 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

- Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:

- "68.400 EUR" wird durch "69.400 EUR" ersetzt.

- "6.900 EUR" wird durch "7.000 EUR" ersetzt.

ii) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "68.400 EUR" durch "69.400 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "116.000 EUR" durch "117.700 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 3 wird "13.600 EUR" durch "13.800 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 4 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

- Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert: - "34.300 EUR" wird durch "34.800 EUR" ersetzt.

- "6.900 EUR" wird durch "7.000 EUR" ersetzt.

iii) Buchstabe c wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "34.300 EUR" durch "34.800 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "zwischen 8.600 EUR und 25.700 EUR" durch "zwischen 8.700 EUR und 26.100 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 3 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

- "6.900 EUR" wird durch "7.000 EUR" ersetzt.

ii) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

- In Unterabsatz 1 wird "41.100 EUR" durch "41.700 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 2 wird "zwischen 10.300 EUR und 30.900 EUR" durch "zwischen 10.500 EUR und 31.400 EUR" ersetzt.

- In Unterabsatz 3 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

c) In Absatz 3 wird "6.900 EUR" durch "7.000 EUR" ersetzt.

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