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Regelwerk, EU-2013, Lebensmittel EU, Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 458/2013 der Kommission vom 16. Mai 2013 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier

(ABl. Nr. L 133 vom 17.05.2013 S. 17)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) 1, insbesondere auf Artikel 121 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission 2 wurden Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier festgelegt. Die Begriffsbestimmung für "Partie" in Artikel 1 der Verordnung sollte präzisiert werden, um keinen Anlass zu unterschiedlichen Auslegungen und somit zu unterschiedlichen Praktiken in den Mitgliedstaaten zu geben.

(2) Die Verordnung (EG) Nr. 589/2008 ist daher entsprechend zu ändern.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 erhält folgende Fassung:

"i) 'Partie': Eier, lose oder in Verpackung, von derselben Produktionsstätte oder Packstelle, am selben Ort befindlich, mit demselben Lege-, Mindesthaltbarkeits- oder Verpackungsdatum, erzeugt nach derselben Haltungsmethode und - bei sortierten Eiern - derselben Güte- und Gewichtsklasse;".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Mai 2013

1) ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2007 S. 1.

2) ABl. Nr. L 163 vom 24.06.2008 S. 6.

ENDE

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